Informationen über das gemeinsame Sorgerecht

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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Petice je adresována: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, ich ärgere mich zur Zeit über das Verhalten von Einrichtungen, die mit Kindern zu tun haben. Hintergrund: Ich bin getrennt erziehender Vater zweier Söhne (3 und 5, leben 5 von 14 Tagen auch im Alltag bei mir). Immer, wenn die Jungs den Kindergarten wechseln oder wie aktuell demnächst zur Schule gehen, kriege ich zu hören, die Einrichtung könne mir keine Auskunft erteilen, ich müsse beweisen, dass ich das Sorgegerecht (auch) habe. Meine Ex-Frau und ich haben seit der Geburt aber beide das Sorgerecht, die Jungs sind bei ihr gemeldet. Fakt ist, es gibt auch in den Scheidungsurteilen keine Stellungnahme zum Sorgerecht, da dazu keinerlei Anträge gestellt wurden und es somit keine Änderung gibt. Insofern kann ich nicht beweisen, dass ich ein Sorgerecht habe. Die Rechtslage ist auch andersherum, was sich aber in den Behörden wohl nicht herumgesprochen hat: Falls ein Elternteil das Sorgerecht verliert, so muss dies der jeweils andere Elternteil nachweisen. Mein Wunsch ist es, dass Sie evtl. dafür sorgen könnten, alle Kinder- und Jugendeinrichtungen wie KiTas und Schulen über diesen häufigen Missstand zu informieren und "zu belehren". Ich weiss von anderen getrennt erziehenden Elternteilen, dass auch sie benachteiligt werden. Es ist ja im Interesse des Kindes, wenn beide Eltern über das Kind informiert werden, Einladungen erhalten, auf Telefonlisten stehen etc., sofern sie dazu berechtigt sind.

Beste Grüße, Sven Kuhnen, Vater, Bremen

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Petice byla zahájena: 18. 01. 2010
Sbírka končí: 02. 03. 2010
Kraj : Svobodné hanzovní město Brémy
kategorie :  

zprávy

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 5 vom 13. April 2010

    Der Ausschuss bittet folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Gegenstand:
    Gemeinsames Sorgerecht

    Begründung:
    Der Petent regt an, Kindertagesstätten und Schulen auf die aktuelle Rechtslage im Umgang
    mit getrennt lebenden Sorgeberechtigten hinzuweisen. Die getrennt erziehenden Elternteile
    stünden immer wieder vor dem Problem, nachweisen zu müssen, dass ihnen auch das
    Sorgerecht zustehe. In vielen Fällen würden sich die getrennt erziehenden Eltern nicht über
    die schulischen Belange auf dem Laufenden halten.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
    Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie der Senatorin für
    Bildung und Wissenschaft eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis
    der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat schriftlich die
    städtischen und auch die Kindertageseinrichtungen der Freien Träger über die Rechtslage
    informiert. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat mitgeteilt, sie greife die Anregung
    des Petenten auf und werde die Schulleitungen auf Schulleiterbesprechungen erneut auf die
    aktuelle Rechtslage im Umgang mit getrennt lebenden Sorgeberechtigten hinweisen. Im
    Falle des Kindes des Petenten sei die Schule über die familiäre Situation informiert und
    werde beide Sorgeberechtigten über die schulischen Angelegenheiten des Kindes
    unterrichten.

    Begründung (PDF)

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