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Οικογένεια

Keine Kosten für Beistand und Gutachter am Familiengericht! Prozesskostenhilfe für beide oder keinen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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Vor Gericht sollen keine Kosten für von Richtern bestellte Verfahrensbeistände oder Gutachter auf die Parteien umgewälzt werden.

Will ein Richter dies, weil er der Meinung ist anders nicht seine Arbeit tun zu können, so muss dies über die Steuer abgedeckt werden. Es darf nicht zu Lasten der Parteien gehen. Einem Handwerker zahlt man auch nicht noch zusätzlich seine Handschuhe.

Es muss auch vor Gericht das Bestellerprinzip gelten!

Zudem müssen beiden Parteien oder keiner Partei Prozesskostenhilfe genehmigt werden: es kann nicht sein, daß eine Partei mehr Möglichkeiten hat, ihre Meinung oder ihr Recht durchzusetzen.

Αιτιολόγηση

Das Bestellerprinzip verbietet diese variablen Kosten am Familiengericht.


Bestellerprinzip: http://www.immonet.de/service/bestellerprinzip.html :

"Der eine gibt die Leistung in Auftrag, zahlen muss ein anderer. So sah es lange Zeit aus, wenn eine Wohnung zur Vermietung stand. Während der Vermieter den Makler engagierte, musste der Mieter für die Courtage aufkommen. Dem macht das Bestellerprinzip ein Ende. Ab dem 1. Juni 2015 heißt es: Wer den Makler bestellt, der zahlt ihn auch."

Wie aber ist es am Familiengericht?

Der Vater oder die Mutter die sich um ihr Kind sorgen, gehen vor das Familiengericht weil der Staat sich selbst nicht kümmert, obwohl Kinder Rechte haben: Recht auf Umgang mit beiden Eltern und Recht auf Sorge durch beide Eltern.

Vor Gericht zahlen diese Väter und Mütter bemessen am Streitwert eine kleine Gebühr.

Zusätzlich wird aber meist noch ein Verfahrensbeistand berufen. Und dieser oft mit der höheren Gebühr von 550 Euro eingesetzt Oder gar ein Gutachter. Dieser kostet mehrere Tausend Euro und die Ergebnisse sind von mehreren Studien als Kindeswohlschädigend entlarft worden und keiner wissenschaftlichen Arbeitsweise angemessen, was Familiengerichtstag und Richterbund bestätigen. Sie gehören also verboten, sind eine große Gefahr für das Kindeswohl.

Verfahrensbeistand und Gutachter sind aber (von deren finanziellem Interesse auch in Zukunft von dem jeweiligen Richter berufen zu werden ganz abgesehen...) nicht vorgeschrieben und werden durch den Richter berufen.

Auch wenn man als Antragssteller weder Verfahrensbeistand noch Gutachter im Antrag "angekreuzt" hat und auch nicht die Möglichkeit hatte, diese irgendwo "abzuwählen", zahlt man die Kosten dafür.

Erbringt der Streitwert überschaubare Kosten, so kommen dann noch ein paar Hundert Euro für Verfahrensbeistand hinzu und ein paar Tausend Euro für wertlose Gutachten.

Man hat dadurch weniger Geld zur Verfügung für die Kinder, für Verpflegung und für Unterhalt UND dafür, sich auch zukünftig für seine Kinder gerichtlich einsetzen zu können.

Wenn Richter es mögen sagen zu können: "Hurra, alle waren für mich!", muss man zahlen. Wenn Richter sich nicht zutrauen, alleine eine Entscheidung zu treffen, muss man zahlen. Dabei bezahlt man Gericht und Fortbildungen von Richtern bereits über die Steuern.

Wenn also Gerichte nicht mit den von Vätern und Müttern gezahlten Steuern ihre Richter entsprechend ausbilden, so dass diese ohne Verfahrensbeistand oder Gutachter entscheiden können, dann können die Kosten dieser "fehlenden Fortbildungen" nicht auf den Antragssteller oder die Parteien umgewälzt werden, sondern muss das Gericht Verfahrensbeistand oder Gutachter zahlen. Vermutlich würde man in dem Moment auch feststellen, dass diese gar nicht benötigt werden und die Richter schon "gross sind"...

Diese Kosten MÜSSEN durch die Steuern abgedeckt sein, sonst kann nicht dem Kindeswohl entsprochen werden, gibt es ein Geflecht aus finanziellen Interessen und driftet diese Gesellschaft mit geschädigten Kindern ab.

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