Keine Testpflicht für Kinder als Voraussetzung einer Teilnahme am Schulunterricht

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen, werden beendet und sind nicht mehr öffentlich findbar.

Grund der Sperrung

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Sie suggerieren, dass jedes Teststäbchen krebserregende Stoffe enthält und Krebs bei Kindern hervorrufen könnte. Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Wissenschaftliche Fakten dazu sind, dass a) Ethylenoxyd nur zur Desinfizierung beim Produzieren des Teststäbchens verwendet wird b) Dass Ethylenoxyd in den allermeisten Fällen gar nicht mehr auf den Teststäbchen bei Verwendung vorhanden ist und c) "Wenn auf den Test-Stäbchen überhaupt noch etwas von dem Stoff erhalten sei, wäre die Menge viel zu gering, um Schaden anzurichten." Daher können Sie nicht Teststäbchen und krebserregend gleichsetzen. Quelle: (https://bnn.de/nachrichten/faktencheck-corona-teststaebchen-corona-test-ethylenoxid-krebserregender-stoff-gesundheit)

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Sehr geehrter Herr Tonne,

Kinder sind - unabhängig von ihrem Alter - Träger von Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (seelisch, geistig, psychisch), freie Entfaltung der Persönlichkeit, Achtung der Menschenwürde (gewaltfreie Erziehung u.a.) und Betreuung und Erziehung durch ihre Eltern.

Eingriffe in diese Grundrechte – gleichgültig ob durch Privatpersonen oder Amtsträger verursacht - können nicht anders bewertet werden als eine objektive Gefährdung des „Kindeswohls“ i.S.d. § 1666BGB.

Mit großem Entsetzen stellen wir als Eltern von Kindern an niedersächsischen (Grund-) Schulen fest, dass Sie am 1. April 2021 eine sogenannte "Testpflicht" für SchülerInnen angeordnet haben.

Dieses verstößt gegen Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Es darf nicht sein, dass den Kindern ein solcher Selbsttest zuhause verpflichtend als Zwangsmittel zur "Voraussetzung für den Schulbesuch" vorgeschrieben wird:

SGB Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Art. 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) 

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung (...)

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 

Schulen und Kinder sind KEINE Pandemietreiber, wie es sich seit Beginn der Pandemie im März 2020 heraus gestellt hat.

Unseren Kindern - die bereits mit verpflichtender Mund-Nase-Bedeckung, Kontaktbeschränkungen, Streichen von Freizeitangeboten etc. bereits genug von ihrer unbeschwerten Kindheit einbüßen müssen - eine Testung als verpflichtend für ihr Recht auf Bildung anzuordnen, ist nicht zulässig:

Siehe "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (AEMR), Art. 26:

  1. "Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. (...)
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. (...)

Es ist bekannt, dass sowohl eine alleinige Schnell-, als auch eine PCR-Testung eindeutig nicht zur Feststellung einer Infektion ausreicht: PCR-Tests können fehlerhaft sein und dadurch ggf. ein Ausschluss von symptomlosen und vermeintlich positiven Kindern vom Schulunterricht und Bildung im Klassenverbund nach sich ziehen, obwohl es dafür keine medizinische und wissenschaftliche Basis gibt (https://www.salto.bz/de/article/19112020/pcr-test-nicht-zuverlaessig).

Der psychische Druck auf die Kinder und deren Familien ist nicht zumutbar (z.B. die Folgen eines ggf. falsch-positiven Ergebnisses, ständige Angst vor Testergebnissen, Quarantäne etc.).

Fragwürdig ist auch der gesundheitliche Aspekt solcher Tests (in Ethylenoxid - kurz "sterile EO" - steril gemachte Teststäbchen, die auf Dauer und insbesondere über die Schleimhäute giftig und krebserregend sind. Symptome einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit/Erbrechen. Mit zunehmender Dosis kommt es zu Zuckungen, Krämpfen und schlussendlich zum Koma. Es ist für die Haut und die Atemwege reizend (...). Bei Tieren hat es zahlreiche Fortpflanzungsdefekte wie Mutationen oder Fehlgeburten ausgelöst. https://de.wikipedia.org/wiki/Ethylenoxid Stand: 27.03.2021).

Ebenso können Anwendungsfehler bei der Testung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Eine verpflichtende Testung darf NICHT Voraussetzung für Schulunterricht sein!

Darüber hinaus sind Kindesrechte und Schutzansprüche der Kinder aus der UN-Konvention über die "Rechte des Kindes" konkret verletzt; insbesondere

Art. 2 - Achtung der Kindesrechte, Diskriminierungsverbot

Art. 3 – Kindeswohl ist bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen

Art.12 - Berücksichtigung des Kindes Willens

Art. 16– Verbot willkürlicher oder rechtswidriger Eingriffe in das Privatleben, seiner Familie, seiner Wohnung

Art. 19 – auf Schutz vor körperlicher, geistiger Gewalt (...)

Art. 28 Abs. 2, 29 Abs. 1 – auf Beschulung unter Achtung der Menschenwürde des Kindes (...)

Art. 37a - Verbot der Folter, erniedrigender Behandlung

Aus dem Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984 (BGBl. 1990 II S. 246): Art. 1 (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden....

Ich erhebe Einspruch auf die von Ihnen erlassene Testpflicht an SchülerInnen und fordere Sie und alle Verantwortlichen auf, diese noch einmal auf das Schärfste zu überprüfen und in Ihrer Verantwortung als Kultusminister schnellstmöglich rückgängig zu machen - zum Schutz und Wohl unserer und Ihrer Kinder.

Alle Eltern, Erziehungsberechtigten und Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, diesem Aufruf zu folgen und die Kinder vor derartigen ungerechtfertigten Eingriffen und deren Folgen zu bewahren.


Diese Petition hat zum Ziel das Wohl, die Freiheitsrechte und das Recht auf Bildung unserer Kinder sicher zu stellen und sie nicht weiteren unzumutbaren psychischen und physischen Belastungen auszusetzen.

Die derzeit laufenden Maßnahmen (Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule und Öffentlichkeit, Kontaktbeschränkungen, Einschränkung aller Freizeitmöglichkeiten, Homeschooling etc.) sind bereits eine hohe Zumutung und Belastung für Eltern und ihre Kinder.

Eine am 01. April 2021 vom Kultusminister Niedersachsens erklärte "Testpflicht" für alle SchülerInnen ist nicht rechtens und muss sobald wie möglich außer Kraft gesetzt werden.

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