Région: Brême
 

L20-585 Bremische Beihilfeverordnung

Pétitionnaire
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. Lancé 2022
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  3. Soumis
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

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La pétition est adressée à : Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wende ich mich an den Petitionsausschuss, da ich mich als Beamter mit einem minderjährigen Kind durch die zum 01.12.2022 beschlossene Änderung der Bremischen Beihilfeverordnung benachteiligt sehe.

Bislang ist mit ein Behilfebemessungssatz von 55 % gewährt worden. Durch die Änderung der Beihilfeverordnung wird der Bemessungssatz auf 50 % reduziert. Im Gegenzug erhalten Beamte mit z. B. zwei minderjährigen Kindern nunmehr einen Bemessungssatz von 70 % anstatt wie bisher 60 %.

Als Vater von einem Kind werde ich also "bestraft" und verliere 5 % des Bemessungssatzes und Eltern von zwei berücksichtigungsfähigen Kinder erhalten im Gegenzug eine wesentliche Besserstellung.

Diese Ungerechtigkeit ist für mich nicht nachvollziehbar, da auch ein Kind (wie bisher auch) im Bemessungssatz zumindest wie bisher mit 55 % berücksichtigt werden sollte. Auch möchte ich in diesem Zusammenhang von Vertrauensschutz sprechen, der mir hier nicht gewährt wird. Im Rahmen anderer Änderungen von Rechtsvorschriften gibt es einen sog. Bestandsschutz, welcher hier ebenfalls nicht beschlossen wurde.

MfG

Patrick Berlinke

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détails de la pétition

Pétition lancée: 01/12/2022
Fin de la collecte: 13/01/2023
Région: Brême
Catégorie:  

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