Mindesthaftstrafe erhöhen für Misbrauch und Vergewaltigung
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‘’Ich möchte das der Bundestag über das Strafgesetz §174, §174 b, §176, §177 und §182 spricht und diese überarbeitet werden in Punkto Mindesthaftstrafe es kann nicht sein das die mit Maximal 2-3 Jahren bestraft werden’’ ‘’(...)ein Raub mit 8 Jahren Freiheitsstrafe bestraft(..)’’ Die maximal Strafe bzw. das Strafmaß von sexuellem Missbrauch (von Schutzbefohlenen; unter Ausnutzung einer Amsstellung und von Kindern & Jugendlichen), als auch sexueller Übergriffe, sexueller Nötigung und Vergewaltigung sind je nach härte, genauem Absatz und Anzahl der Taten mehr als 2-3 Jahre bzw. ist die Ermittlung des Strafmaßes, inklusive der Freiheitsstrafe, ein komplexer Prozess. (siehe weiter unten) Das gleiche gilt für das Strafmaß für Raub, in jenem Fall die Freiheitsstrafe, je nach Schwere, von 6 Monaten bis lebenslänglich reichen kann. ( StGB § 249 Raub, §250 schwerer Raub, §251 Raub mit Todesfolge) Für die Kredibilität der Petition ist es wichtig, hier genau zu sein, um die Chance einer Gesetzesänderung zu vergrößern. §174, § 174b je Absatz (1) (...) wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. § 176 (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer (..) § 177 (1) (...) sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. § 182 (1) (...) bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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text of the petition
Ich möchte das der Bundestag über das Strafgesetz §174, §174 b, §176, §177 und §182 spricht und diese überarbeitet werden in Punkto Mindesthaftstrafe es kann nicht sein das die mit Maximal 2-3 Jahren bestraft werden während ein Raub mit 8 Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird dafür setz ich mich ein und bitte sie um Unterstützung und bitte sie zu unterschreiben
Als jemand, der persönlich betroffen ist, finde ich es beschämend und respektlos, dass Täter von Vergewaltigungen entweder gar nicht oder nur bis zu zwei Jahren hinter Gitter landen. Wenn jemand einen Raub begeht, sitzt er bis zu acht Jahre im Gefängnis - obwohl er die entwendeten Gegenstände ersetzen kann. Im Gegensatz dazu muss das vergewaltigte Opfer sich immer an den Vorfall erinnern und trägt diese Last ein Leben lang bei sich.
Es ist unerlässlich, dass wir als Gesellschaft unsere Prioritäten überdenken. Die aktuellen Strafen für Missbrauch und Vergewaltigung sind unzureichend. Es sollte mehr Gewicht auf das lebenslange Trauma gelegt werden, das Opfern zugefügt wird.
Dies ist eine persönliche Angelegenheit. Es ist respektlos und unverschämt, dass obwohl das Opfer sein Leben lang mit den Folgen leben muss, der Täter nicht oder maximal 2 Jahre Haft bekommt. Währenddessen sitzt man beim Raub 8 Jahre im Gefängnis, obwohl man die entwendeten Sachen zurückgeben oder bezahlen kann. Deshalb fordern wir die Mindesthaftstrafe für solche Verbrechen auf mindestens 20 Jahre und maximal 30 Jahre zu erhöhen. Bei guter Führung kann diese auf 10-15 Jahre verkürzt werden, aber nur mit Nachweis eines ärztlichen Gutachtens.
Laut Statistiken des Bundeskriminalamtes wurden in Deutschland im Jahr 2019 insgesamt rund 13.670 Fälle von sexuellem Missbrauch registriert (Quelle: Bundeskriminalamt). Diese Zahlen sind erschreckend hoch und zeigen deutlich die Notwendigkeit einer strengeren Bestrafung.
Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft ein starkes Zeichen setzen und klar machen, dass wir solche abscheulichen Verbrechen nicht tolerieren werden.
Unterstützen Sie uns in diesem Kampf um Gerechtigkeit und Respekt für die Opfer dieser abscheulichen Verbrechen. Unterschreiben Sie diese Petition jetzt!