Naturschutz und Ökologie - Änderung des § 39 Abs. 2 BNatSchG (Einfügung einer Ziffer 7: Feldraine)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Startet 2018
  2. Innsamling ferdig
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Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Einfache und effektive Maßnahme zum Schutz der Natur, insbesondere Pflanzen- und InsektenweltMit der Petition wird die Änderung des § 39 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich der Einfügung einer Ziffer 7: Feldraine gefordert.

Grunnen til

Im Rahmen der Pols One-Studie 2017 wurde festgestellt, dass ca. 75 % der Biomasse an Fluginsekten verlustig gegangen ist. Es wird davon ausgegangen, dass die intensive Landwirtschaft unter Verwendung von Herbiziden eine Hautpursache für diese dramatische Erscheinung ist.Dem wird versucht entgegenzuwirken, u. a. durch das sogenannte Blühstreifenprogramm. So wurden laut Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Energie des Landes Sachsen-Anhalt in Sachsen-Anhalt rund 2.200 ha Blühstreifen angelegt und jährlich 1,6 Mio. Euro an die Landwirte ausgezahlt. Allerdings wurden die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausgeschöpft, da es offenbar lukrativer ist, die Flächen intensiv zu bewirtschaften.Doch damit nicht genug! In letzter Zeit musste ich immer wieder feststellen, dass die Landwirte nicht nur Herbizide einsetzen und eben keine Blühstreifen anlegen, sondern dass im Frühjahr auch noch die Feldraine gemäht oder „zufällig“ mit Herbiziden gespritzt werden. Offenbar soll durch diese Maßnahmen der Eintrag von Wildpflanzen in die Felder reduziert werden. Die Landwirte argumentieren, dass wegen der Restriktionen hinsichtlich der Anwendung von Herbiziden der Eintrag von Wildkräutern mechanisch verhindert werden soll. Sachlich trifft es sogar zu, dass durch einen 1,5 m breiten Mulchstreifen der Eintrag von Wildkräutern drastisch reduziert werden kann. Allerdings ist nicht verständlich, warum es den Landwirten erlaubt sein soll, hierzu widerrechtlich öffentliches Eigentum in Anspruch zu nehmen. Mulchstreifen ja, aber doch bitte auf dem Grundstück des Landwirtes!Feldraine erfüllen verschiedene Lebensraum- und Biotopverbundfunktionen und gelten als sehr artenreich. Sie sind Lebensraum für unterschiedliche Pflanzen- und Tierarten, indem sie Nahrung, Deckung, Nist- und Brutplätze sowie Rückzugs- oder Überwinterungsräume bieten. Ähnlich wie andere Landschaftselemente erhöhen sie die Strukturvielfalt in der Landschaft und tragen aufgrund ihrer linienhaften Ausprägung als Ausbreitungskorridore zur Biotopvernetzung bei. Feldraine können darüber hinaus Bodenschutzfunktionen erfüllen etwa als Böschungssicherung oder hangparallele Erosionsbarrieren.Luftbildaufnahmen zeigen, dass durch die Konzentration von Ackerflächen in den Händen von Agrarunternehmen und der von diesen präferierten Großfeldwirtschaft Feldraine ohnehin mehr und mehr verschwinden. Eine Erscheinung, die insbesondere in den neuen Bundesländern augenfällig ist. Zudem werden Feldraine vermehrt von den Landwirten „abgepflügt“, um auf diese Art und Weise die Ackerflächen zu vergrößern und Fördermittel und Erträge zu maximieren.Nach § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz können bestimmt Biotope besonders geschützt werden. Ich schlage vor, Feldraine über diese Vorschrift unter generellen Schutz zu stellen und in den Katalog der gesetzlich geschützten Biotope aufzunehmen.

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