S 17/260 Aufhebung des Verbots des Parkens in Wohnstraßen

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. Algatatud 2010
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Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Das Verbot des Parkens in Wohnstraßen entgegen der Fahrtrichtung mit Geschwindigkeitbegrenzung von 30 km/h sollte zumindesten für Bremen aufgehoben werden. Vielfach führt dieses Verbot zu erhöhtem Verkehrsaufkommen. In Wohnstraßen wird durch Parken gegen die Fahrtrichtung niemand behindert oder gefährdet. In unserer Straße zum Beispiel muß ich mindestens 800m täglich mehr fahren, um dieses Verbot nicht zu verletzen. Natürlich kann man auch umdrehen, daß ist aber auf einer Straße mit beidseitig parkenden Fahrzeugen kaum möglich, behindert den Verkehr und erhöht den Verkehrslärm in einer Wohnstraße.

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Petitsioon algatatud: 18.01.2010
Kogumine lõpeb: 02.03.2010
Piirkond : Bremeni liidumaa
teema:  

uudised

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 13 vom 18. Januar 2011

    Eingabe Nr.: S 17/260

    Gegenstand:
    Aufhebung des Fahrverbots des Parkens entgegen der Fahrtrichtung

    Begründung:
    Der Petent regt an, in Wohnstraßen in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h gilt, das
    Parken entgegen der Fahrtrichtung zuzulassen. Er trägt vor, dadurch würde niemand behindert oder
    gefährdet. Die jetzige Parkregelung sei für viele Verkehrsteilnehmer mit Umwegen verbunden. Die Petition
    wird von drei Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Umwelt,
    Bau, Verkehr und Europa eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Die Verkehrsregeln sind bundesweit in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Deshalb ist es nicht möglich,
    eine landespezifische Parkregelung für Bremen zu treffen.

    Eine Bundesratsinitiative zur Änderung der Straßenverkehrsordnung kann der Petitionsausschuss nicht
    unterstützen. Nach dem geltenden Recht ist das Parken grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite
    vorgeschrieben, ausgenommen in Einbahnstraßen oder wenn rechts Schienen legen. Dadurch wird das
    Parken für den Regelfall in der bisherigen Fahrtrichtung angeordnet. Diese Regelung sichert die
    Berechenbarkeit des Parkens. Sie dient damit der Verbesserung der Verkehrssicherheit auch in
    verkehrsärmeren Straßen.

    Begründung (PDF)

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd