Lūgums adresēts:
Bayerischer Landtag
Ziele der Petition:
Am Beispiel anderer Bundesländer und u.a. Skandinavien ist es angebracht, dass eine Polizeiaufsicht als Bürgerschutzbehörde zum Schutze des Strafgesetzbuches, der europäischen Integration, der Bundes-Verfassung, der Bayerischen Verfassung, der Grundrechte, der Menschen- und Bürgerrechte errichtet wird.
Diese soll dem Bayerischen Landtag unterstehen und ihr jährlich Statistiken, Probleme und Anregungen, insbesondere Reformvorschläge vorlegen und ihr auch anderweitig Bericht erstatten. Sie soll weitgehende Rechte auf Mitteilungen in Strafsachen nach dem "MiStra" haben und eine eigenständige Entscheidungskompetenz für Dienstaufsichtsbeschwerden. Dabei soll in Art. 12 POG aufgenommen werden, dass auch bei Verletzungen der Strafprozessordnung diese Polizeiaufsichtbehörde ausschließlich zuständig ist statt die konservative Staatsanwaltschaft.
Nur so kann dem Demokratie-Prinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung i.S.v. Art. 20 III GG nachgekommen werden.
Pamatojums
Gründe der Petition:
I. Ausländerhass und andere Diskriminierungen
Vor allem in letzter Zeit häufen sich Skandale bei der Bayerischen Polizei. Das betrifft zum einen die Diskriminierung von Frauen, Migranten, Nicht-Bayern und von Menschen mit Behinderung. Dabei werden Personen aus diesen Kreisen, insbesondere Muslime als potentielle Terroristen denunziert, schikaniert und ihre Wohnungen durchsucht. Dunkelhäutige Menschen werden massenhaft nach Drogen durchsucht.
Im Polizeijargon haben sich mittlerweile Sprüche wie bspw. "Nafris jagen" gebildet. Dabei wird das Denunzieren, Schikanieren und Durchsuchen von dunkelhäutigen Menschen verharmlost und angepriesen.
Einige Polizisten sind mittlerweile so dreist, dass sie selbst Zeugen unzulässigerweise Untersuchungshaft androhen, um ihre Zustimmungen zur Wohnungsdurchsuchung herauszunötigen, was sie bei mir durchgeführt haben. Auch setzen sie unschuldige Ausländer ohne Sachzusammenhang und Verdacht unter Druck, um zur Befriedigung ihres krankhaften Ausländerhasses Geständnisse von ihnen abzunötigen. Vor allem bei der Grenzpolizei werden Migranten aggressiv angeschrien, gedemütigt, rechtswidrig festgehalten und somit entwürdigt und zum bloßen Objekt herabdegradiert.
Dabei werden Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz i.S.v. Art. 3 I GG, das Neutralitätsgebot aus dem Rechtsstaatsprinzip i.S.v. Art. 20 III GG, das Mäßigungsgebot, Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen und weitere Dienstvergehen begangen. Der Staat und die Staatsanwälte, die ohnehin weit überwiegend aus "alten konservativen weißen Männern" bestehen und keine demokratisches Abbild der Bevölkerung spiegeln, nehmen diese Menschen verachtenden schweren Taten nicht ernst und schauen darüber hinweg.
Ebenso zeigen die NSU-Morde, bei denen Frauen und Migranten ermordet wurden, dass dabei 40 Polizisten beteiligt gewesen sind.
In anderen Bundesländern werden massenhaft Polizisten wegen rechtsextremen Chats entlassen. In Bayern werden solche Taten rechtswidrigerweise geduldet.
Obwohl in einigen Bundesländern und im modernen Skandinavien Polizeiaufsichtbehörden errichtet wurden, die massive Skandale, Steuerverschwendungen, Straftaten, hetzerische Chats aufgedeckt haben, ist in Bayern weitgehend wenig unternommen worden. Hier ist der Freistaat Bayern rückständig geblieben und verpasst den Anschluss an eine moderne Gesellschaft.
II. Munitionsskandale
Es treten vermehrt auch andere Skandale, wie bspw. Munitionsskandale auf. Für unentdeckte Unterschlagungen i.S.v. Paragraph 246 I oder auch II StGB von Munition durch Polizisten muss der Steuerzahler aufkommen, während sich einige Polizisten ganze Munitionsbunker errichten.
Was sie damit bezwecken und ob es zur Vorbereitung von Bürgerkriegen, zur Bewaffnung terroristischer Gruppierungen, privaten Rachemorden, oder im Rahmen von ohnehin unzulässiger häuslicher Gewalt zu Morden an Kindern und Frauen kommt, bleibt unklar. Jedenfalls dürfen Steuergelder nicht für solche Taten verschwendet und missbraucht werden.
III. Unverhältnismäßiges Handeln
Vor allem in medienwirksamen Fällen durchsucht die Bayerische Polizei oft intensiv Wohnungen von unschuldigen Leuten ohne Tat- oder Anfangsverdacht, wie bspw. im Bamberger Abiturfall.
Die Polizisten versuchen sich zum Schützer des Rechts zu rühmen und Denunzieren dabei oftmals Unschuldige.
Dabei kommen sie auch noch ungestraft davon.
Wenn der Staat ein Gewaltmonopol bei sich schafft, dann muss er auch dafür sorgen, dass sich diese Gewalt in rechtmäßigen Bahnen bewegt. Die bisherige Praxis zeigt gerade, dass der Staat dem Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols komplett unzureichend entgegenwirkt ihn sogar sehenden Auges zulässt.
IV. Unzureichender Rechtsschutz
Rechtsanwälte wollen die Opfer mit dem Argument nicht verteidigen, dass sie zum Wohle ihrer zukünftigen Mandanten und somit ihrer selbst, nicht die Missgunst und die damit einhergehenden Schwierigkeiten, Behinderungen und weiteren Probleme auf sich ziehen wollen.
Die Praxis der Dienstaufsichtsbeschwerden zeigt, dass hier das Motto "formlos, fristlos, fruchtlos" zum Ausschlag kommt. Einfache Bürger werden vom Staat alleine gelassen.
Außerdem sind Dienstaufsichtsbeschwerden bei der Bevölkerung weitgehend unbekannt.