Region: Niemcy

Private Krankenversicherung - Prüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit der Änderung des VVG n.F. 01.01.2009 für Betroffene

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Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
133 Wspierający 133 w Niemcy

Petycja została zakończona

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Petycja została zakończona

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge prüfen:1. ob die Änderung des VVG n.F. 01.01.2009 für die Betroffenen im Sinn und Zweck entspricht2. ob das Gesetz in Konflikt zu bestehenden Gesetzen steht, insbesondere § 138 BGB und Art. 12 GG.

Uzasadnienie

Jede Person im Inland ist verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen, wenn sie nicht in der GKV versichert ist (§ 193 VVG n.V. vom 01.01.2009).Der Beitrag für den Basistarif darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen (Art. 44 (1c) GKV-WWG).Die Gesetzesänderung betrifft ausschließlich Selbstständige und ehemalige Selbstständige, die jetzt Rentenempfänger mit geringem Einkommen sind und ohne KV gelebt haben (siehe Begründung Pet 6457); damals ca. 300.000 Betroffene, also 0,75 % von 40 Mio. Erwerbsfähigen.In diese Zielgruppe passen Selbstständige mit einem Kleingewerbe und einem monatlichen Einkommen von maximal 1.450 Euro (somit knapp über dem unpfändbaren Grundbetrag von 1.133,80 Euro). Im Basistarif der PKV werden derzeit 646 Euro/Monat fällig. Das sind 45 % des möglichen Einkommens, Tendenz steigend. Die Beiträge zahlt man in voller Höhe und im Voraus.Privat Versicherte im Basistarif haben keinen Rechtsanspruch auf Sachleistungen der GKV und die Ärzte sind nicht verpflichtet, den Versicherten (nur) die in diesem Tarif erstattungsfähigen Pflichtleistungen der GKV zu erbringen.Im Klartext: Mit dem Hinweis auf den Basistarif könnte ein Arzt die Rechnung für den Privatpatienten mit dem niedrigeren Faktor (GOÄ) bzw. (GOZ), wie in der gesetzlichen KV erstellen. Tut er es aber nicht, werden diese Positionen nicht zurückerstattet. Der Patient schuldet seine Arztrechnung privat (§ 630a BGB) und darüber hinaus den fälligen Monatsbeitrag zur PKV.Alt-Tarife (mit Zusatzleistungen) von länger privat Versicherten werden in Bezug auf den Basistarif kalkuliert. In Folge stiegen diese Beiträge in den letzten Jahren teilweise um 500%! Dieser Vertrag kam jedoch damals nicht kraft Gesetzes, sondern privatrechtlich zustande. Die Pflichtversicherung setzt dieses Verhältnis außer Kraft. Damit entfällt das Recht auf ordentliche Kündigung.Fazit:1. Man wollte "angemessene und vertretbare Bedingungen für eine KV" schaffen! Rechnet man den (in Zukunft weiter steigenden) Beitrag für die PKV, Rücklagen für selbst zu zahlende Arztrechnungen, die Aufwendung für Wohnung, Kleidung und Nahrung zusammen, dann ergibt sich bereits ein Minusbetrag.Nicht eingerechnet die Vorsorge für Rente, Pflege und Erholung im Urlaub. Man wird gezwungen (!), staatliche Unterstützung zu beantragen. In Würde zu leben, heißt doch von seiner Hände Arbeit leben zu können!?Ein Widerspruch zu Art. 1 GG und Art. 2 GG2. Beitragserhöhungen, die jederzeit und ohne Obergrenze dem Versicherten zur Kenntnis gebracht werden können und ein Vertrag mit überlanger Vertragsdauer (bis zum Tod) empfinden Betroffene als Wucher.3. Bescheiden leben zu wollen, ist auch eine Art Weltanschauung/Religion. Wird man durch eine allgemeine Pflicht zu einer (Mehr)Zahlung an andere gezwungen und somit genötigt, seine(n) Arbeitsleistung, -ertrag zu erhöhen, widerspricht dies dem Art. 12 GG.Eine allgemeine Pflicht kann nur sein, was jeder zu leisten imstande ist!

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