Región: Alemania
Familia

Prüfung der Anrechnung des Kindergeldbonus 300 Euro a.d. Konjunkturpaket II auf den Kindsunterhalt

Peticionario no público.
Petición a.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
73 Apoyo 72 En. Alemania

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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Wir fordern:

  • Eine Entkopplung der Auszahlung des einmaligen Kinder Corona Bonus aus dem Konjunkturpaket II von den Regelungen des Kindergeldes über die Familienkassen als eigenständiges Antragsverfahren. Keine Anrechnung hälftig auf den Kindsunterhalt.

  • Eine Einführung der Prüfung des Hauptaufenthaltes des Kindes beim Antragsverfahren, um sicherzustellen, dass der einmalige Bonus von 300 Euro für Familien und Kinder auch dort ankommt, wo er für das Kind und die Familie verwendet wird.

Die Auszahlung des Kindergeldbonus wurde gekoppelt an das Verfahren der Kindergeldauszahlung über die Familienkasse und damit unterliegt die Auszahlung des Kinder Corona Bonus der gesetzlichen Regelung, dass die 300 Euro hälftig beim Kindsunterhalt abgezogen werden können.

Das bedeutet: Ohne Prüfung, bei wem das Kind hauptsächlich lebt, bei wem die Versorgungskosten, Mehraufwendungen durch Corona angefallen sind oder weiter anfallen, kann der Unterhaltsverpflichtete seinen Unterhalt pauschal kürzen.

Alle Unterhaltsleistenden wurden bereits in ganz Deutschland darüber informiert, dass sie im Sept 2020 den Unterhalt pro Kind um 100 Euro und im Ok 2020 um 50 Euro pro Kind kürzen können.

Damit ist ein Hilfspaket in Milliardenhöhe für einen großen Teil der Familien ad absurdum geführt. Und zwar nur für einen bestimmten Teil: Alleinerziehendenfamilien, in denen das Kind hauptsächlich lebt, versorgt wird und ein Anspruch auf Kindsunterhalt beim anderen Elternteil besteht.

Razones.

Corona Bonus Kindergeld - Einmalzahlung in Höhe 300 Euro und was kommt davon wirklich an?

Ein milliardenschweres Hilfspaket wurde geschnürt: Der Corona Familienbonus, über den bei jeder Familie pro Kind 300 Euro ankommen soll(t)en.

Begründet wurde dieses Teilpaket des Corona Konjunkturpaket II wie folgend:

  • Familien, die durch die Corona Maßnahmen erhöhte Aufwände, geringere Einkommen und besonderes Engagement gezeigt haben, sollen unterstützt werden
  • Das Geld soll Familien und vor allem Kindern zu Gute kommen
  • Familien sind konsumfreudiger und es ist damit zu rechnen, dass der Bonus von 300 Euro ausgegeben wird und in die Wirtschaft fließt

Die Realität Alleinerziehender, bei denen die Kinder vorwiegend/ausschließlich im Haushalt eines Elternteils leben und der andere Elternteil Unterhalt zahlt, sieht anders aus:

300 Euro werden an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt, davon kann der Unterhaltsverpflichtete an Unterhalt 150 Euro abziehen, also 50%.

Bei Alleinerziehenden Familien, bei denen das Kind im Haushalt lebt, kommen also nur 150 Euro für die Kinder an. Der Kindsvater/die Kindsmutter „spart“ von steuerlich subventionierten Geldern 150 Euro, ohne zweckgebundene Nutzung für das Kind. Ohne Prüfung, ob Betreuungszeit während Corona durch den Vater/die Mutter erbracht wurden, oder er sich erhöhte Kosten durch das Kind hatte, das regelmäßig NICHT bei ihm lebt.

Unterhaltsverpflichtete werden pauschal subventioniert, ohne Prüfung ob Sie Betreuungsleistung während der letzten Monate erbracht haben, das Kind mindestens hälftig bei ihm/ihr lebt, etc. Es gibt Fälle von Unterhaltsverpflichteten, die durch Corona Einkommensbußen erleiden:

In solch einem Falle kann der Kindsunterhalt nach einer Einkommensneuberechnung auch an eine geänderte finanzielle Situation angepasst werden. Den einmaligen Corona Kinderbonus pauschal an Unterhaltsverpflichtete anzurechnen, bedeutet eine pauschale Subventionierung ohne Prüfung auf Bedürftigkeit und kann dazu führen, dass das ausgezahlte Geld zweckentfremdet wird, wenn es nicht direkt und zu 100% beim Bedürftigen ankommt.

Selbst wenn der alleinerziehende Elternteil freiwillig auf den Einmalbonus verzichtet, was er bei einer freiwilligen Leistung darf, hat der Unterhaltsverpfichtete das Recht den Unterhalt, um die Hälfte des angebotenen Bonus zu kürzen. Durch die Kopplung an die Regelungen des Kindergeldes, ist der alleinerziehende Part verpflichtet, die für den Unterhaltsverpflichteten günstigste Möglichkeit zu wählen.

Wollen wir das?

Zahlen wir dafür über die nächsten Jahre ein Konjunkturpaket in Milliardenhöhe ab?

Wollen wir wieder Millionen von Kindern allein lassen?

Können wir das als Gesellschaft verantworten und der Politik durchgehen lassen?

Alleine in Berlin sind 1/3 aller Familien alleinerziehend, in Brandenburg 3/4, davon leben die Kinder bei 90% dieser Kleinfamilien ausschließlich bei einem Elternteil.

Es geht mir hier um unser politisches Leitbild in der Familienpolitik, es geht mir um Benachteiligung von Alleinerziehenden, um deren Kindern, um bewusste Veruntreuung von Steuergeldern!

Gracias por su ayuda

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Damit die Hilfe da ankommt wo sie auch benötigt wird

Am besten ist es doch, wenn sich getrennt lebende Eltern die Betreuung der Kinder teilen Doppelresidenz). In so einem Fall wird auch jeder sagen, der Corona-Bonus soll beiden Elten zu gleichen Teilen zugute kommen soll, denn beide leiden unter Corona. Aber auch im Residenzmodell mit alten Rollenbildern (Mutter betreut, Vater zahlt) leiden beide Elternteile. Der Zahlungspflichtige gerät in Kurzarbeit oder verliert seinen Job. Da ist jede Hilfe wertvoll. Alleinerziehende sollten die Väter einfach stärker mitbetreuen lassen, statt den gesamten Bonus für sich Allene zu beanspruchen

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