Regiune: Brema
 

S 19/192 - Unterbringung von Obdachlosen in Wohncontainern

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

96 Semnături

Petiția a fost inchisa

96 Semnături

Petiția a fost inchisa

  1. Început 2017
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online der Bremischen Bürgerschaft.

Petiția este adresată către: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Ich verlange die Unterbringung von Obdachlosen in Wohncontainern

so wie auch Flüchtlinge untergebracht werden.

Verankerung im Grundgesetz * Niemand darf aufgrund seiner Herkunft benachteiligt werden*

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 11.01.2017
Colecția se termină: 23.02.2017
Regiune: Brema
categorie:  

știri

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 28 vom 18. Mai 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 19/192

    Gegenstand:
    Unterbringung von Obdachlosen in Wohncontainern

    Begründung:
    Der Petent verlangt die Unterbringung von Obdachlosen in Wohncontainern, entsprechend
    der Unterbringung von Flüchtlingen.

    Die Petition wird von 96 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
    Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte der
    Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Petition mündlich zu
    erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    In Bremen erfolgt die Unterbringung von obdachlosen Menschen durch die Zentrale Fachstelle
    Wohnen (ZFW) des Amtes für Soziale Dienste. In die Arbeit der ZFW sind Träger der freien
    Wohlfahrtspflege (Verein für Innere Mission, Verein Bremische Straffälligenbetreuung,
    Arbeiter-Samariter-Bund, Therapiehilfe Bremen gGmbH) eingebunden, die die konkreten
    Hilfsangebote für die wohnungslosen und obdachlosen Menschen erbringen.

    Im Bericht der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration zum Antrag der
    CDU vom 7. Februar 2017 (Drucksache 19/459 S) werden die Hilfsangebote für wohnungslose
    und obdachlose Menschen dargestellt. Die Vertreterin der Senatorin für Soziales, Jugend,
    Integration und Sport hat in der öffentlichen Beratung darauf hingewiesen, dass es das
    vorrangiges Ziel ist, wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen in eine
    Wohnung des regulären Wohnungsmarkts zu vermitteln. Dabei ist allerdings die Knappheit auf
    dem Wohnungsmarkt (v.a. für Ein-Personen-Haushalte) zu berücksichtigen. Zudem ist der
    individuelle Hilfebedarf der Betroffenen zu ermitteln, um einen neuerlichen Wohnungsverlust
    zu vermeiden. Ist eine Vermittlung auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht sofort möglich
    und sind die betroffenen Personen bereits wohnungslos, so wird durch die ZFW eine
    vorübergehende Unterbringung vermittelt. Zu diesem Zweck belegt die ZFW Notwohnungen
    für Familien, Notunterkünfte, Schichthotels und Pensionen.

    Darüber hinaus wird derzeit die Nutzung von Unterkünften, die bislang für die Unterbringung
    von geflüchteten Menschen zur Verfügung standen, für die Unterbringung von wohnungslosen
    bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen geprüft.

    Den Ausführungen der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport nach
    gibt es in Bremen vielfältige Hilfsangebote für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit
    bedrohte Personen. Der Petitionsausschuss begrüßt die Ankündigung der Prüfung einer
    Unterbringung von Obdachlosen in Wohncontainern. Der Petitionsausschuss fordert einen
    raschen Abschluss dieser Prüfung, da bereits Unterkünfte geschlossen werden und die
    Obdachlosigkeit virulent ist. Eine solche Unterbringung kann nach Auffassung des
    Petitionsausschusses jedoch lediglich eine weitere Möglichkeit einer vorübergehenden
    Unterbringung sein. Insofern gilt es das eigentliche Ziel einer Vermittlung in den
    Wohnungsmarkt weiterhin mit Nachdruck zu verfolgen.

    Indem die vom Petenten geforderten Unterbringungsmöglichkeiten derzeit geprüft werden,
    sieht der Ausschuss die Petition als erledigt an.

    Begründung (PDF)

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