Regija: Njemačka
 

Strafprozessordnung - Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena
Deutschen Bundestag

110 Potpisi

Peticija je odbijena.

110 Potpisi

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2011
  2. Kolekcija završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags.

Peticija je upućena: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsdatenspeicherung bzw. Verkehrsdatenspeicherung für Internetkommunikation in überarbeiteter Form zur Straftatenverfolgung wieder rechtens ist.

Obrazloženje

Wikipedia zur Vorratsdatenspeicherung ,,Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung sei die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten." Wikepedia: Was sind Verkehrsdaten / Verbindungsdaten Zu den Verkehrsdaten gehören: * der in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst * die Nummer oder die Kennung der beteiligten Anschlüsse (Anrufer und Angerufener) * personenbezogene Berechtigungskennungen * die Kartennummer (bei Verwendung von Kundenkarten ) * eventuelle Standortdaten (bei Mobiltelefonen) * Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung (Datum und Uhrzeit) * die übermittelten Datenmengen Kurz gesagt ist die Abschaffung der Speicherung von Verbindungsdaten nicht hauptsächlich auf gesetzliche Komplikationen zurück zu führen. Eine wesentlich wichtigere Rolle hat die Angst vor Mißbrauch, Weitergabe und Verbreitung von persönlichen Daten, die in unserer Zeit leider enorme Ausmaße angenommen hat, gespielt. Auszug aus einer Forsa Umfrage am 04.06.2008: ,,Nahezu jeder zweite Bundesbürger sieht in der Vorratsdatenspeicherung einen unverhältnismäßigen und unnötigen Eingriff in seine Freiheitsrechte (465 der Befragten). Hochgerechnet entspricht dies 43 Mio. Deutschen, die sich gegen die Verbindungsdatenspeicherung aussprechen." Am 02.03.2010 befand das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Bis dahin wurde das Thema eingehend von den Medien und vielen Oppositionsgruppen dargestellt. Wie viele andere auch, habe ich oft Beiträge zu diesem Thema gesehen, in denen die Gefahren eindrucksvoll dargestellt wurden. Leider wird dabei der Nutzen und der Grund der Notwendigkeit meistens verschwiegen - Eindeutig zu erkennen an der totalen Abwehrhaltung der demokratischen Mehrheit in Deutschland. Diese Verbindungsdaten sollen und müssen und sind unabdingbar, um Straftaten zu verfolgen. Es ist nicht mehr möglich, beispielsweise bei der Sicherstellung eines PCs und dem Fund von Kinderpornografie, die Verteiler, Täter und letztendlich die Opfer zu ermitteln. Auch wenn dies wohl, meiner Meinung nach das grausamste Beispiel ist, kommt es öfter vor als viele glauben und weiterhin spielen diese Daten auch immer öfter bei anderen Delikten ein Rolle (z.B. Mord, Drogenhandel, Hehlerei, Amoklaufankündigungen usw.). Diese Daten sind nicht nur zur Ahndung, sondern auch zur Prävention nötig. Ich betone nochmals, dass es ohne diese Daten keine Möglichkeit zur Identifikation der Täter und Opfer gibt! Es dringlich nötig eine Formulierung zu finden und um zu setzen, die es den Behörden erlaubt diese Straftaten zu verfolgen und gleichwohl die Daten der Bürger ausreichend vor Mißbrauch zu schützen!

Podijeli peticiju

Slika s QR kodom

otkidajući listić s QR kodom

Preuzimanje (PDF)

Informacije o peticiji

Peticija je započela: 05. 01. 2011.
Kolekcija završava: 17. 03. 2011.
Regija: Njemačka
Kategorija:  

Novosti

  • Pet 4-17-07-3120-019302

    Strafprozessordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
    Vorratsdatenspeicherung bzw. Verkehrsdatenspeicherung für Internetkommunikation
    in überarbeiteter Form zur Straftatenverfolgung wieder rechtens ist.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, ohne diese Daten gebe es bei
    schweren Straftaten keine Möglichkeit zur Identifikation der Täter und Opfer.
    Überdies seien die so gewonnenen Daten nicht nur zur Ahndung, sondern auch zur
    Prävention von Straftaten nötig. Es sei daher dringend nötig, eine Formulierung zu
    finden und umzusetzen, die es den Behörden erlaube, diese Straftaten zu verfolgen
    und zugleich die Daten der Bürger ausreichend vor Missbrauch zu schützen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 110 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 95 Diskussionsbeiträge ein.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten,
    dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden
    kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zum Anliegen der Eingabe darzulegen. Ferner hat der Petitionsausschuss zu der

    Eingabe den Rechtsausschuss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestags um Stellungnahme gebeten, da die Petition einen
    Gegenstand der Beratung in diesem Ausschuss betraf. Der Rechtsausschuss hat
    dazu mitgeteilt, dass die Petition während der Beratungen des Entwurfs eines
    Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für
    Verkehrsdaten (BT-Drs. 18/5088) dem Ausschuss vorgelegen hat (BT-Drs. 18/6391).
    Das Plenum des Deutschen Bundestags befasste sich mehrmals mit der Thematik
    und beriet hierüber ausführlich (Protokoll der Plenarsitzung 18/110 vom 12.06.2015
    und Protokoll 18/131 vom 16.10.2015).
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
    Einbeziehung der seitens des zuständigen Fachausschusses sowie der
    Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Das im Oktober 2015 beschlossene Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und
    Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten enthält eine Reihe wichtiger Neuregelungen.
    Das Gesetz verpflichtet unter anderem Telekommunikationsunternehmen dazu, die
    folgenden Daten zu speichern:
     Standortdaten bei Beginn einer mobilen Internetnutzung, 4 Wochen
    Speicherfrist;
     Standortdaten der Teilnehmer aller Mobiltelefonate bei Beginn des Telefonats,
    4 Wochen Speicherfrist;
     zugewiesene IP-Adressen aller Internetnutzer sowie Zeit und Dauer der
    Internetnutzung, 10 Wochen Speicherfrist;
     Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate, 10 Wochen Speicherfrist;
     Rufnummern, Sende- und Empfangszeit aller SMS-Nachrichten, 10 Wochen
    Speicherfrist.
    Die Gesprächsinhalte der Telefonate, die besuchten Internetseiten sowie Inhalte von
    E-Mails sind hingegen nicht Bestandteil der Speicherung.
    Die Daten müssen im Inland gespeichert werden und sind nach Ablauf der jeweils
    vorgeschriebenen Frist zu löschen.
    Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Vorschriften innerhalb von drei Jahren zu
    evaluieren und dem Deutschen Bundestag darüber Bericht zu erstatten.

    Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für
    Verkehrsdaten führt daher zu der mit der Petition angestrebten Änderung. Im
    Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

Još nema argumenata za.

Der technische Aufwand wird unterschätzt. Bei der Erfassung von Telefonmetatdaten entstehen einige wenige Byte pro Verbindung. Bei der Erfassung von Daten aus Internetdiensten können sie bei normaler Nutzung einige 100 Kilobyte pro Stunde und Nutzer sein. Der Aufwand wird AP Anbieter in einem Internetcafé mit kosten von mehreren tausen Euro konfrontiert. Dies wird Dazu führen, dass man freie AP nicht mehr betreiben kann. Es ist ein Leichtes für einen potentiellen Straftäter VPN über das Ausland zu verwenden um die Datenspeicherung zu umgehen.

Pomoć jačanju građanske participacije. Želimo da vaše zabrinutosti budu saslušane dok ne postanete neovisni.

Podržite