Տարածաշրջան: Deutschland
 

Tierschutz - Verbot der Kennzeichnung von Nutztieren durch Ohrmarken

Դիմորդը հանրային չէ
Դիմումը հասցեագրված է
Deutschen Bundestag

582 Ստորագրություններ

Հայտը փակվել է

582 Ստորագրություններ

Հայտը փակվել է

  1. Սկսվել է 2011
  2. Հավաքածուն ավարտված է
  3. Ուղարկված է
  4. Երկխոսություն
  5. Ավարտված է

Սա առցանց des Deutschen Bundestags խնդրագիր է։

Դիմումը հասցեագրված է. Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Kennzeichnung von Nutztieren durch Ohrmarken nicht mehr als artgerechte Haltung gilt und in Deutschland, einem Mietgliedsland einer zukunftsorientierten EU, verboten wird.

Պատճառ

Heute gibt es genug andere Möglichkeiten, zum Beispiel optisch unterschiedliche Halsbänder oder gar Halsbänder oder Fußgelenkbänder mit Chip und Handscanner. Sogar die Post hat zum Beispiel Strichcodes. Unflexible Materialien stören Tiere auch beim Einnehmen von regenerationsfördernden oder entlastenden Liege- oder Stehpositionen. Ohrmarken und andere körperverletzende Kennzeichnungen zur Identifikation der Nutztiere provozieren, quälen und ändern das Verhalten der Nutztiere. Auch wenn die Tiere es nicht anders kennen, haben sie Instinkte und sehen, wenn man ihnen etwas anmontiert, was nicht zu ihrem Körper gehört.

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Տեղեկատվություն հայցադիմումի մասին

Խնդրագիրը սկսվել է: 11.05.2011
Հավաքածուն ավարտվում է: 31.08.2011
Տարածաշրջան: Deutschland
կատեգորիա:  

նորություններ

  • Pet 3-17-10-787-025254Tierschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Kennzeichnung von Nutztieren mit
    Ohrmarken in Deutschland verboten wird.
    Zur Begründung wird dargelegt, dass unflexible zur Kennzeichnung der Tiere
    verwendete Materialien die Tiere beim Einnehmen von regenerationsfördernden oder
    entlastenden Liege- oder Stehpositionen behindern. Ohrmarken und andere
    körperverletzende Kennzeichnungen zur Identifikation der Nutztiere würden die Tiere
    quälen und beeinflussten ihr Verhalten negativ. Als mögliche Alternative wird
    vorgeschlagen, optisch unterschiedliche Halsbänder oder Hals- bzw.
    Fußgelenkbänder mit Chip und Handscanner zu verwenden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. Dem Anliegen schlossen sich
    582 Mitzeichnende an.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz (BMELV) eingeholt. Weiterhin hat der Petitionsausschuss im
    Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung nach § 109 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestages den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Dieses Verfahren ist
    von der Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben und stellt sicher, dass der
    Fachausschuss Petitionen in seinen Erörterungen mit einbezieht. Gegenstand der
    Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz waren
    der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ der
    Bundesregierung - Drucksache 17/10572 – sowie der „Entwurf eines Gesetzes zur
    Neuregelung des Tierschutzgesetzes“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -

    Drucksache 17/9783. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
    dargestellte Ergebnis:
    Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere mit Kennzeichen, z.B. Ohrmarken
    oder Fußfesseln, basiert auf EU-weit geltenden tierseuchenrechtlichen Vorgaben, um
    eine schnelle Rückverfolgbarkeit von Tieren im Falle des Auftretens einer Tierseuche
    zu garantieren. Die Kennzeichnung der Tiere im Viehverkehr ist, um den
    tierseuchenrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, unumgänglich. Kennzeichen
    müssen aus tierschutzrechtlichen Gründen jedoch so am zu kennzeichnenden Tier
    zu befestigen sein, dass es nicht darunter leidet.
    Die in der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im
    Viehverkehr (ViehVerkV) vorgesehene Kennzeichnung von Nutztieren geschieht
    anhand von Ohrmarken. Das Anbringen der Ohrmarke erfolgt mittels einer Zange.
    Dabei dürfen dem Tier nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen und Schäden
    zugefügt werden; insbesondere ist darauf zu achten, dass größere Blutgefäße und
    Knorpelleisten im Ohr nicht verletzt werden.
    Nach § 5 Abs. 3 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf die Kennzeichnung
    landwirtschaftlicher Nutztiere durch Ohrmarken ohne Betäubung vorgenommen
    werden, da es sich hierbei um einen schadlos vertragenen geringfügigen Eingriff
    handelt, der entweder sehr schnell durchgeführt wird oder die Schmerzfähigkeit
    junger Tiere noch nicht oder nur unbedeutend berührt. Stehen mehrere
    Kennzeichnungsmethoden zur Verfügung, ist grundsätzlich die für das Tier
    schonendere Methode anzuwenden.
    Die in der Eingabe genannte Alternative, anstelle von Ohrmarken Fußgelenkbänder
    mit Chip (Fußfesseln) einzusetzen, kann zur Kennzeichnung von Schafen und
    Ziegen bereits genutzt werden.
    Die Verwendung von Halsbändern, wie mit der Petition vorgeschlagen, ist hingegen
    ungeeignet, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich bei nicht sachgemäßer
    Anbringung des Halsbandes das Tier selbst verletzen, gegebenenfalls sogar
    strangulieren und zu Tode kommen kann.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass es wünschenswert wäre, zu prüfen, ob nicht
    auch bei anderen Tieren als Schafen und Ziegen anstelle von Ohrmarken
    Fußgelenkbänder mit Chip eingesetzt werden können. Da die EU-weit geltenden
    tierseuchenrechtlichen Vorgaben betroffen sind, empfiehlt der Petitionsausschuss,
    die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

    Begründung (PDF)

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