Erleichterung der Einreisebestimmungen für russische und deutsche Staatsangehörige nach Deutschland oder in die Russische Föderation. Der Visumsvergabeprozess in den deutschen Auslandsvertretungen in Russland muss erleichtert werden.
Rede
Auf das Verhalten der deutschen Botschaften in Russland haben die russischen Botschaften in Deutschland mit verschärften Visumbeantragungsbedingungen reagiert. So müssen die Deutschen, die nach Russland reisen möchten, nun Ihre Einkommens- und Vermögensverhäültnisse darlegen. Diese Regel gilt seit dem 01.11.2010, weil die deutschen Botschaften in Russland das selbe von russischen Staatsangehörigen verlangen. Hier Auszug aus dem Grund, das in der russischen Botschaft ausgehändigt wurde: "ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund "DES PRINZIPS DER GEGENSEITIGKEIT"die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt. Und zwar: >>> Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.). Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt: (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma; (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben." Wenn die Botschaften weiter so fortfahren, dann wird das Visumverfahren nur erschwert und nicht erleichtert, wie das das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation vom 25.05.2006 vorsieht . Ich als Geschäftsreisender muss oft nach Russland reisen und finde das Verhalten beider Seiten unakzeptabel.
Petisie begin:
2010-11-09
Versameling eindig:
2011-02-15
Streek:
Deutschland
kategorie:
nuus
op 08.06.2017
Ruslan Batyrshin
Visaangelegenheiten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.03.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung dem Auswärtigen Amt als Material zu
überweisen.
Begründung
Mit der Petition soll eine Erleichterung der Einreisebestimmungen für russische
Staatsangehörige nach Deutschland und für deutsche Staatsangehörige in die
Russische Föderation erreicht werden.
Der Petent beklagt die verschärften Regelungen bei Antragstellung für ein Visum
nach Russland, die von russischer Seite eingeführt worden seien, nachdem die
deutschen
Botschaften
in
Russland
ihrerseits
die
Bedingungen
zur
Visumantragstellung verschärft hätten. So müssten nun, führt der Petent aus, in
beiden Ländern bei Antragstellung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
dargelegt werden. Dies betreffe Privat- und Touristenreisen. Geschäftsreisende
müssten die Registrierung der Firma oder den Nachweis über die Beschäftigung
vorlegen. Dies verstoße gegen den Geist des Abkommens zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung
der Visumbestimmungen aus dem Jahr 2006. Als Geschäftsreisender, der oft nach
Russland reisen müsse,
finde er die neuen Regelungen von beiden Seiten
unakzeptabel.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition gingen 201 Mitzeichnungen
und 36 Diskussionsbeiträge ein. Die Zustimmung zum Anliegen und ihre Ablehnung
halten sich bei den Diskussionsbeiträgen in etwa die Waage.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des Auswärtigen
Amtes eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme sieht das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
Die Russische Föderation hat, wie vom Petenten dargelegt, zum 1. November 2010
offiziell ihre Einreisebestimmungen für Deutsche modifiziert und verlangt jetzt mehr
antragsbegründende Dokumente als zuvor, die offenbar dem Nachweis der
Rückkehrwilligkeit dienen sollen. Die russische Regierung beruft sich dabei auf den
Grundsatz der Gegenseitigkeit.
Der Petitionsausschuss bedauert ebenso wie das Auswärtige Amt diesen Schritt. Die
neue Regelung erschwert in der Tat deutschen Staatsangehörigen die Beantragung
von Visa zur Einreise, und dies, obwohl auf russischer und deutsche Seite noch vor
kurzem Visumerleichterungen auf der Tagesordnung standen und als langfristiges
Ziel die Visumfreiheit angesehen worden ist. Die Begründung Grundsatz der
Gegenseitigkeit ist
für das Auswärtige Amt nach dessen Ausführungen nicht
nachvollziehbar, da die Prüfung der Rückkehrwilligkeit deutscher Staatsbürger
sachlich und rechtlich nicht durch das Argument des Migrationsdrucks begründbar
sei. Es gebe ihn von Seiten Deutschlands nicht anders als in umgekehrter
Richtung.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die deutsche Prüfpraxis, insbesondere
hinsichtlich des Nachweises der Rückkehrwilligkeit, auf europäischem Recht beruht
(Verordnung (EG) Nr. 810/2009 Visakodex). Die Zahl der von russischen
Antragstellern vorzulegenden Dokumente ist nicht unangemessen.
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass die beschriebenen
Änderungen bei den Einreisebestimmungen für Deutsche von russischer Seite eine
bedauerliche Verschlechterung darstellen, auch wenn bisher keine tatsächliche
Einschränkung des geschäftlichen Reiseverkehrs zwischen beiden Ländern zu
verzeichnen ist. Der Petitionsausschuss begrüßt es daher ausdrücklich, dass das
Auswärtige Amt bereits mehrfach mit Vertretern Russlands, auch hochrangigen, über
eine diesbezügliche Verbesserung gesprochen hat. Die Ergebnisse bleiben
abzuwarten.
Der Petitionsausschuss hält es vor diesem Hintergrund für sinnvoll, die Petition der
Bundesregierung dem Auswärtigen Amt als Material zu überweisen, zur
Unterstützung der dortigen Überlegungen und Gespräche zur Verbesserung der
Einreisebestimmungen.