Kraj : Německo

Zuzahlungen - Kostenübernahme für "dritte" Zähne durch Krankenkassen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Zahájena 2018
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Kosten für die "dritten" Zähne von der Krankenkasse übernommen werden.

Odůvodnění

Sehr geehrte Damen und Herren,mit meiner Petition möchte ich erreichen, dass darüber beschlossen wird, dass künftig alle anfallenden Zahnarztkosten von der Krankenkasse bezahlt werden.Die Zähne gehören wie Organe, Gliedmaße, Muskeln, Nerven usw. zum Körper eines Menschen. Der eine hat mehr mit dem Organ, der andere hat mehr mit den Gelenken zu tun, ein weiterer klagt über seine Zähne. Meist wird den Leuten geholfen, egal welche Krankheit sie haben. Nur mit der Handhabung der Bezahlung läuft es anders. Zum Beispiel bekommt jemand, der eine neue Hüfte benötigt, eine künstliche Hüfte eingesetzt, wobei die Kosten von der Krankenkasse ohne Kommentar übernommen werden. Bei der Behandlung eines Krebskranken verhält es sich ebenso, die anfallenden Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Eine Transplantation wird bezahlt, eine Herz-OP usw. Nur beim Erhalten eines neuen Gebisses weigert sich die Krankenkasse, alle Kosten zu übernehmen. Warum ist das so? Die Gleichbehandlung der Patienten findet hier keineswegs statt. Und es kann auch nicht mit dem Argument diskutiert werden, man könne bei den Zähnen vorbeugen, das kann man im Vorfeld bei anderen Krankheiten ebenfalls. Aber bei einem angeborenen Herzfehler z. B. kann man nicht vorbeugen und so ist es auch bei Zähnen. Der eine bekommt einen guten Zahnstatus mit in die Wiege gelegt, der andere nicht. Ein Chirurg erhält alles, was er für eine Operation benötigt, von der Krankenkasse gestellt bzw. seine Arbeit wird ihm bezahlt. Ein Zahnarzt dagegen fordert die Materialkosten und sein Honorar vom Patienten ein, wenn dieser sich ein neues Gebiss machen lässt. Aus diesem Grund bin ich für eine Reformierung der jetzigen Abrechnungsform , denn sie verstößt in der jetzigen Form eindeutig gegen das Grundgesetz.

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