Nein zu Zensur und Staatswillkür! §§ 201b und 184k StGB sofort abschaffen – Freiheit statt Deepfake-
Peticija je blokirana zbog nepoštivanja uvjeta korištenja.
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Razlog zatvaranja
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Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL), fügen Sie funktionierende Links ein und entfernen Sie missverständliche Aussagen. - Ein Smartphone-Foto-App-Filter reicht aus – denn jedes Handy ist schließlich ein Computer. Ein harmloses Meme, eine satirische Politiker-Montage, ein bearbeitetes Festival-Foto oder ein privater KI-generierter Spaß können plötzlich zur Straftat werden. Selbst wenn der Inhalt klar als Fiktion gekennzeichnet ist, droht Strafbarkeit. --> im Gesetzentwurf zur Einführung von §201b (1) wird die Nutzung von Filtern nicht eingeschränkt --> §201b (3) zählt Ausnahmen von (1) in Verbindung mit (2) auf: "Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, gilt nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen." Die Erstellung von Memes, satirischer Politiker-Montagen etc. würden darunter fallen und wären auch mit Einführung des §201b zulässig
Inicijator peticije upoznat je s kršenjem uvjeta korištenja od strane urednika platforme openPetiton i imao je pet dana za reviziju peticije. To se nije dogodilo. Peticija je stoga blokirana.
Tekst peticije
Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung müssen die §§ 201b und 184k StGB unverzüglich streichen bzw. deren Inkrafttreten verhindern. Keine Kriminalisierung von KI-generierten, bearbeiteten oder satirischen Inhalten, keine Strafbarkeit schon beim bloßen Herstellen oder Weiterleiten an eine Person und vor allem: Keine Hausdurchsuchungen bereits bei Anfangsverdacht ohne richterlichen Beschluss. Die Meinungsfreiheit, Satirefreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) müssen uneingeschränkt gelten!
Dieses Gesetzespaket ist ein Frontalangriff auf unsere Grundrechte. § 201b StGB („Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung“) und die Erweiterung von § 184k StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) machen schon das Herstellen oder das bloße Zugänglichmachen an eine einzige weitere Person strafbar – mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Betroffen sind nicht nur klassische „Deepfakes“ mit KI, sondern jeder Inhalt, der „mit computertechnischen Mitteln“ hergestellt oder verändert wurde und den „Anschein einer wirklichkeitsgetreuen Bild- oder Tonaufnahme“ erweckt.
Ein Smartphone-Foto-App-Filter reicht aus – denn jedes Handy ist schließlich ein Computer. Ein harmloses Meme, eine satirische Politiker-Montage, ein bearbeitetes Festival-Foto oder ein privater KI-generierter Spaß können plötzlich zur Straftat werden. Selbst wenn der Inhalt klar als Fiktion gekennzeichnet ist, droht Strafbarkeit. Das ist keine Verhältnismäßigkeit, das ist vorauseilende Zensur.
Genau das kritisiert der renommierte Plagiatsgutachter in seinem Blogbeitrag „Haft für Deepfakes“ (https://plagiatsgutachten.com/blog/haft-fuer-deepfakes/): Die Formulierung „mit computertechnischen Mitteln“ ist juristisch unpräzise und erfasse nicht nur KI, sondern auch alltägliche Bearbeitungen. Öffentliche Fotos aus der Disco oder vom Festival könnten plötzlich strafbar sein, sobald ein Filter draufkommt. Satire und Regierungskritik würden massiv erschwert. Der Beitrag spricht Klartext: „Anlassgesetzgebung aus einem emotionalen Reflex heraus ist immer falsch“ und warnt vor einer „prüden, woken Welt“, in der Bilderwelten auf Social Media drastisch eingeschränkt werden.