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Sozialversicherung - Erträge einer betrieblichen Altersvorsorge

請願者は非公開
請願書の宛先
Deutschen Bundestag

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請願は認められた

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請願は認められた

  1. 開始 2007
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 成功

これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

請願書の宛先: Deutschen Bundestag

Der Petent möchte mit der Petition erreichen, dass die Erträge einer betrieblichen Altersvorsorge nicht mit den Sozialabgaben in der Auszahlungsphase belastet werden, sofern der Deutsche Bundestag beschließt, die Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase ab 2009 nicht mehr zu gewähren.

理由

Auch Erträge aus Gehaltsumwandlungen sind seit 2004 - egal wann der Vertrag geschlossen wurde - sozialabgabenpflichtig unabhängig davon, ob in der Ansparphase die Beiträge durch Sozialabgaben bereits belastet waren (monatliche Einzahlung) oder auch nicht (Beiträge aus Sonderzahlungen z.B. Weihnachtsgeld) Diese Doppelbelastung für die wichtige Altersvorsorge muss verhindert werden. Sie ist ungerecht und führt die Altersvorsorge ad-absurdum.

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請願に関する情報

請願開始: 2007/04/26
コレクション終了: 2007/06/21
地域: Deutschland
カテゴリ:  

ニュース

  • Frank Küßner Sozialversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2008 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen wurde.

    Begründung

    Der Petent möchte mit der Petition erreichen, dass die Erträge einer betrieblichen
    Altersvorsorge nicht mit den Sozialabgaben in der Auszahlungsphase belastet
    werden, sofern der Deutsche Bundestag beschließt, die Sozialabgabenfreiheit in der
    Ansparphase ab 2009 nicht mehr zu gewähren.

    Der Petent trägt vor, dass dann, wenn die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge
    ab 2009 den normalen Sozialabgaben unterliegen sollten, nicht in der Auszahlungs-
    phase (Rente oder Kapitalabfindung) die Leistungen nochmals mit Sozialabgaben
    belastet werden dürften. Sonst entstünde eine unzulässige Doppelbelastung, die
    ungerecht sei und die Altersvorsorge ad absurdum führe.

    Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition gingen 113 Mitzeichnungen
    und 7 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Bundesmi-
    nisteriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser
    Stellungnahme lässt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zu-
    sammenfassen: Die Bundesregierung hat am 8. August 2007 die Fortsetzung der Beitragsfreiheit der
    Entgeltumwandlung in der Ansparphase beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf Ent-
    wurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (Bundestags-
    Drucksache 16/6539) wird die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung in
    selber Form und selber Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt.
    Hier heißt es: Die Förderbedingungen für die Entgeltumwandlungen bleiben auch
    über 2008 hinaus unverändert bestehen. Hierzu wird die Beitragsfreiheit der
    Entgeltumwandlungen auf Dauer festgeschrieben. Dieser Gesetzentwurf wurde am
    8. November 2007 nach der 3. Beratung im Deutschen Bundestag angenommen,
    das Gesetz wurde am 10. Dezember 2007 ausgefertigt und am 17. Dezember 2007
    verkündet (Bundesgesetzblatt Teil I 2007 Nr. 63 17.12.2007 S. 2838).

    Der Petitionsausschuss sieht damit die Befürchtungen des Petenten hinsichtlich einer
    finanziellen Doppelbelastung als entkräftet an und empfiehlt, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen wurde.

市民参加の強化にご協力ください。私たちは、独立性を保ちながら、皆様の懸念に耳を傾けたいと考えています。

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