Alue: Saksi

Wahlrecht ab 16

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Vetoomus on osoitettu
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Vetoomus on osoitettu: Sächsischer Landtag Petitionsausschuss

Momentan darf man in Sachsen erst mit 18 Jahren wählen. In anderen Bundesländern, wie z.B. in Brandenburg, dürfen 16-jährige auch schon an Kommunalwahlen teilnehmen. Man sagt: 16- und 17-jährige sind noch gar nicht in der Lage Politik zu verstehen und eigene Entscheidungen zu treffen. Doch das ist falsch, wie beispielsweise die bereits 17-jährige Klimaaktivistin Greta Thunberg beweist. Außerdem wird in sächsischen Schulen ab der 7. Klasse schon Gemeinschaftskunde unterrichtet, wo die Kinder überwiegend genau solche gesellschaftlichen und politischen Themen besprechen und ihre eigene Meinung formen. Daher sind 16-jährige in Sachsen auf jeden Fall in der Lage, wichtige politische Entscheidungen zu treffen und sollten auch mitbestimmen dürfen.

Perustelut

Dass Jugendliche in Sachsen erst ab 18 an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, ist mehr als nur ungerecht. Es beschränkt sie in ihrem Selbstwertgefühl, das sie brauchen, um sich in der Gesellschaft bzw. "der Welt der Erwachsenen" einzufinden. Des Weiteren sind es häufig Schüler und Minderjährige, über die die Politik entscheidet. Warum sollten sie also nicht mit über solche Themen abstimmen dürfen?
Ein weiterer wichtiger Punkt, den es zu bedenken gilt, ist dass sich viele 16- und 17-jährige momentan in ihrer Ausbildung befinden und somit auch Steuern zahlen müssen. Was spricht also dagegen, Jugendliche mitentscheiden zu lassen, was mit ihrem Geld passiert?
Schlussendlich ist es nur logisch, dass Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen sollten.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 06.07.2021
Keräys päättyy: 05.01.2022
Alue: Saksi
Aihe: Kansalaisoikeudet

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