Gerichtskosten - Befreiung von Gerichtskosten für Pflegeeltern in bestimmten Fällen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
300 Unterstützende 300 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

300 Unterstützende 300 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Pro

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Kindeswohl darf nicht am Geld scheitern

Mein Pflegesohn wurde vom Jugendamt entführtt - sechs Wochen später kam er durch eine einstweilige Verfügung zurück drei Jahre vor Gerichtfolgten, bis wir ein letztinstanzliches Urteil zum Verbleib des Kindes hatten. Die Anwaltskosten beliefen sich auf 10.000 Euro ! Es kann nicht sein, dass Pflegeeltern diese Kosten allein tragen müssen ! Kindeswohl darf nicht am Geld scheitern!

Quelle:

3.3

1 Gegenargument
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Contra

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Stichwort

Fände ich persönlich nicht rechtens. Auch Eltern müssen Gerichtskosten zahlen und Pflegeeltern können nicht objektiv sein. Grundsätzlich gilt dass die Familie unter dem besonderen Schutz der Gesellschaft steht, das heißt auch dass die Kinder ein Recht darauf haben in ihrer Herkunftsfamilie aufzuwachsen. Pflegeeltern denen es nicht gelingt die Bindung der Familie zu fördern sind erziehungsunfähig. Vielmehr gehört dieser Markt um Familienstreit neu durchgewürfelt und die unsäglichen Verbandelungen von "Gutschtern" mit Gerichten, Jugendämtern und Anwälten durchbrochen.

Quelle: Quellenangabe (max. 250 Zeichen)

0.0

0 Gegenargumente
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