Region: BRD
Bild der Petition Unschuldigen Eltern darf das Jugendamt nicht einfach so die Kinder wegnehmen

Unschuldigen Eltern darf das Jugendamt nicht einfach so die Kinder wegnehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesverfassungsgericht
702 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

702 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Blinder Aktionismus

Eltern stehen heute unter Generalverdacht. Es wird ihnen nicht mehr das zugetraut, was in Jahren der Evulotion immer ganz natürlich war. Es werden Kinder da entzogen, wo es ihnen gut geht und da wo es ihnen nicht gut geht, wird ihnen doch nicht geholfen. Man ist mit grundlosen präventiven Inobhutnahmen offenbar mehr beschäftigt, als mit der Rettung von Kindern die sich in echter Not befinden.

Quelle:

4.6

1 Gegenargument
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Blinder Aktionismus

Kitas, Schulen, Tickt ein Kind nicht so wie man es will oder hat es Schulprobleme, heute spielt Misshandlungen kaum noch eine Rolle. § 1666 kann jedem das Kind nehmen. Gerichte hören auf Gutachter.Kinderarzt, Zeugen werden nicht gehört. Heute beliebt. Überforderung, Kinder keine Regeln und Grenzen setzen können. Das JA macht was es will, nein es unterliegt dem Menschen, der die Akte in der Hand hält. Die drehen durch, weil leider JA div. Fehler gemacht haben u. darunter müssen alle Fam. leiden

Quelle:

3.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Kein Contraargument im Rechtsstaat möglich

Es gibt keine Contra-Argumente. Weil solche gewaltsamen Familientrennung verfassungswidrig sind. Weil solche Familienzertrennenden Familien die Sorgfalt eines Mord-Prozess erforden, weil die Folgen von Jugendamts"hilfen" meistens lebenslange Folgen , besonders für die Kinder haben. Es kommt zum Hospitalismus, Kinder werden zu Sozial-Waisen. Es gibt keine Gegenargumente gegen eine genaue gerichtliche Untersuchung bei Kindesentzug! Darum ist ein ContraArgument in einem Rechtsstaat nicht möglich

Quelle:

2.5

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