28.10.2012 23.26
Hallo Ihr Lieben,
der deutsche Bundestag hat der Petition nicht entsprochen, da sich der Fall von Reza vor einem Gericht befindet und man aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 20 Abs.2Satz 2 GG, Art, 97 Abs 1 GG Gewaltentrennung keinen Einfluß auf gerichtliche Entscheidungen nehmen darf!
Habe aber die Möglichkeit einer weiteren Stellungnahme!
so long..
r.zielinski