28/10/2012, 11:26 μ.μ.
Hallo Ihr Lieben,
der deutsche Bundestag hat der Petition nicht entsprochen, da sich der Fall von Reza vor einem Gericht befindet und man aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 20 Abs.2Satz 2 GG, Art, 97 Abs 1 GG Gewaltentrennung keinen Einfluß auf gerichtliche Entscheidungen nehmen darf!
Habe aber die Möglichkeit einer weiteren Stellungnahme!
so long..
r.zielinski