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Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

5.589 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.05.2011, 15:00

Liebe Unterzeichner der Petition „Naturerlebnisland Baden-Württemberg - ohne Kanus auf der Donau?“,
heute möchten wir Sie über die neueste Entwicklung informieren.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat uns nun bestätigt, dass unsere Petition am 14.4.2011 dort eingegangen ist.
Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) hat am 6.4.2011 ebenfalls eine Petition beim Landtag Baden-Württemberg eingereicht, die unter folgendem Link einsehbar ist:
www.vfg-bw.org/pdf/Petition-Bootfahren-Donau_07042011.pdf
Offensichtlich ist der aktiv in der Natur agierende Mensch vom LNV nicht erwünscht. Kein Wunder, dass der Naturschutz in unserer Region immer weniger Ansehen genießt. Der LNV verschließt sich mit seiner Orientierung auf Verbote konsequent einem modernen Naturschutzgedanken, der den Menschen mit einbezieht. Danach muss die Natur für den Menschen nutzbar und begehbar bleiben, denn „ nur wer die Natur kennt, kann letztlich seine Umwelt schützen und seine demokratischen Rechte wahrnehmen.“ (Claus-Peter Hutter, Leiter der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg im Vorwort zum Jahresprogramm 2010).
Dem Landtag liegen nun zwei Petitionen zum gleichen Thema aber mit entgegengesetzten Zielen vor. Vor diesem Hintergrund gilt für das Landratsamt als Verordnungsgeber ein so genanntes „Stillhalteabkommen“. Das bedeutet, dass an der derzeit geltenden Rechtslage nichts verändert werden darf, bis der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung ausgesprochen hat. Wegen der Landtagswahl im März kann der Fall erst nach der Neukonstituierung des Petitionsausschusses im Sommer dieses Jahres behandelt werden.
Zu Ihrer Information können Sie unsere Anmerkungen zur Petition des LNV unter folgendem Link herunterladen: rapidshare.com/files/461927964/anmerkungen_LNVpetitionbriefpapierdth.pdf
Die Anmerkungen der Bundesvereinigung Kanutouristik (BKT) zum Gutachten „Grundlagenuntersuchung für eine naturverträgliche Kanuregelung auf der Donau zwischen Beuron und Rottenacker“ können Sie unter folgendem Link herunterladen:
rapidshare.com/files/461928441/Bemerkungen_zum_Gutachten.pdf
Auftraggeber für das o.g. Gutachten ist das Referat 56 beim Regierungspräsidium Tübingen. Wenn Sie an diesem Gutachten interessiert sind, sollten Sie sich dorthin wenden.
Wir haben durch diese Verlängerung der bestehenden Verordnung unser Ziel noch nicht erreicht deshalb bitten wir Sie: sprechen Sie Ihnen bekannte Personen aus Politik, Naturschutz, Ihre Abgeordneten, Ihre örtlichen Naturschutzverbände und auch den Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. (LNV) auf die Problematik an und vertreten Sie dort Ihre Interessen.
Mit freundlichen Grüßen

DonautalTourismus - Hohenzollern e.V.
Bernhard Frei
1.Vorsitzender
Donauhaus 1a
88631 Beuron
Tel. 07466/910067
Fax 07466/910066
Tel. 015201514460
info@donauhaus.de
www.urlaub-im-donautal.com


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