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Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Alle Staaten
3.105 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.105 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen

Artikel 19: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Der Freitag, die tageszeitung, Frankfurter Rundschau, Perlentaucher.de, European Center For Constitutional Rights (ECCHR) und Der Tagesspiegel, Berliner Zeitung veröffentlichen zeitgleich diesen Appell gegen die Angriffe auf Wikileaks.

Begründung

  1. Die Angriffe auf Wikileaks sind unangebracht

Die Internet-Veröffentlichungsplattform Wikileaks steht seit der Veröffentlichung der geheimen Botschaftsdepeschen der USA unter großem Druck. In den USA werden die Wiki­leaks-Verantwortlichen als „Terroristen“ bezeichnet, es wird sogar ihr Tod gefordert. Große Internationale Unternehmen wie MasterCard, PayPal und Amazon beenden ihre Zusammenarbeit mit Wikileaks – ohne dass eine Anklage gegen die Organisation vorliegt, geschweige denn eine Verurteilung. Gleich­zeitig wird die technische Infrastruktur von Wikileaks anonym über das Internet attackiert.

Dies sind Angriffe auf ein journalistisches Medium als Reaktion auf seine Veröffent­lichungen. Man kann diese Veröffentlichungen mit gutem Grund kritisieren. Aber wir wenden uns gegen jede Form der Zensur durch staatliche oder private Stellen. Wenn Internetunternehmen ihre Marktmacht nutzen, um ein Presseorgan zu behindern, käme das einem Sieg der ökonomischen Mittel über die Demokratie gleich. Diese Angriffe zeigen ein erschreckendes Verständnis von Demokratie, nach dem die Informationsfreiheit nur so lange gilt, wie sie niemandem weh tut.

  1. Publikationsfreiheit gilt auch für Wikileaks

Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Publikationsfreiheit ist eine Grundlage der demokratischen Gesellschaften. Sie gilt nicht nur für klassische Medien wie Zeitungen oder Fernsehanstalten. Das Internet ist eine neue Form der Informa­tionsverbreitung. Es muss den gleichen Schutz genießen wie die klassischen Medien. Längst hätte es einen weltweiten Aufschrei gegeben, wenn die USA ein Spionage-Verfahren gegen die New York Times, einen finanziellen Kreuzzug gegen den Spiegel oder einen Angriff auf die Server des Guardian führen würden.

  1. Recht auf Kontrolle des Staates

Die Kriminalisierung und Verfolgung von Wikileaks geht über den Einzelfall hinaus. Die Veröffentlichung als vertraulich eingestufter Informationen in solchen Mengen soll verhindert werden. Denn die Menge an Dokumenten liefert der Öffentlichkeit einen weit tieferen Einblick in staatliches Handeln als bisherige Veröffentlichungen in klassischen Medien.

Der Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Aufgabe, den Staat zu kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten.

Wir, die Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks, die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen.

Wir fordern alle Staaten und auch alle Unternehmen auf, sich diesem Feldzug gegen die bürgerlichen Rechte zu widersetzen. Wir fordern alle Bürger, bekannt oder unbekannt, in politischen Positionen oder als Privatpersonen, auf, für die Einstellung der Kampagne gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit aktiv zu werden. Wir laden alle ein, sich an dem Appell für die Medienfreiheit zu beteiligen. Den Kontakt finden Sie auf unseren Internetseiten.

der Freitag die tageszeitung Frankfurter Rundschau Perlentaucher.de European Center For Constitutional Rights (ECCHR) Tagesspiegel Berliner Zeitung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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es ist gut, dass die bevölkerung von den staaten mehr informationen bekommen. sie werden aufgeweckt und sehen die wahrheit.

Wikileaks hat sich strafbar gemacht, weil es durch Verräter in den USA an klassifizierte Informationen gelangt ist, die nicht für die Öffentlichkeit waren. Dadruch wird die nationale Sicherheit der Bevölkerung gefährdet. Die USA haben das gute Recht, Verräter wie etwa den Soldat Bradley Manning strafrechtlich zu verfolgen. Hochverrat darf nicht ungeahndet bleiben -erst recht nicht bei der Bedrohungslage Islamismus, Iran, China.

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