Bauen

Einspruch bezugnehmend auf die Änderung des Bebauungsplanes im Baugebiet „Gußkamp“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Samtgemeindebürgermeister Peter Dörsam
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit soll Einspruch gegen die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes für WA1, WA3 und WA4 eingelegt werden.
Der Einwand bezieht sich auf den städtebaulichen Entwurf, vorgestellt auf der Gemeinderatssitzung am 13.10.2021, der BAUGRUND Bau- und Grundstücksgesellschaft mbH & Co. Bauträger KG.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes fügt sich offensichtlich nicht in das typische Ortsbild ein. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf mit einer aufgelockerten Anordnung von Reihenhäusern und Doppelhäusern mit angemessen großen Grundstücken ist nun ein eng bebautes Gebiet geplant.
Der Entwurf sieht direkt hinter dem Regenrückhaltebecken (Bereich WA1) 13 Reihenhäuser vor. Eine solche Bebauung ist in Heidenau untypisch und dem Ortsbild nicht zuträglich.
Auf der gegenüberliegenden Fläche zwischen der neu entstandenen Straße Kreuzloh und dem Neubau des Autohauses (Bereich WA4) sollen anstatt 5 Doppelhäuser nun 7 Doppelhäuser und 5 Reihenhäuser entstehen. Die Straße weiter hoch, gegenüber den bereits errichteten Häusern waren 2 x 4 Reihenhäuser geplant. Nun sollen dort 2x5 Reihenhäuser oder 4 weitere Doppelhäuser entstehen. Die damit einhergehende enge Bebauung ist ebenfalls für Heidenau untypisch.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans soll sinnvoll unter Berücksichtigung des typischen Ortsbildes überarbeitet wird.
Vielen Dank 

Begründung

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