Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.
Änderung des Feiertagsgesetzes zur Abschaffung des Tanzverbots
Sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft,
mit dieser Petition wird gefordert, eine Änderung hinsichtlich der Tanzverbote im Gesetze über die Sonn- und Feiertage zu veranlassen.
§6 Abs. 2 des Bremischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115), zuletzt geändert durch Änderung von Zuständigkeiten vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 314), besagt: Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind verboten. Darüber hinaus werden die konkreten Zeiten am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr, am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr genannt.
Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Es wird darum gebeten, den Karfreitag sowie Totensonntag aus §6 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes zu streichen.
Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in §6 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Die Schutzwürdigkeit dieser Tage geht zurück auf Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV, welcher ( ) die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt. Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 1919 stammt.
Eine Abschaffung des Tanzverbots hat keine negativen Folgen. Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten Tagen nicht tanzen möchten. Die geforderte Gesetzesänderung verpflichtet niemanden einer Tanzveranstaltung beizuwohnen, wohingegen die aktuelle Gesetzeslage konfessionsübergreifend allen das Tanzen untersagt.
In der Schweiz hob zuletzt das Kanton Luzern (2010) das Tanzverbot auf (http://www.lu.ch/download/gr-geshaefte/2007-2011/b_144.pdf). Es folgte damit den Entscheidungen anderer Kantone, die bereits in den letzten Jahren das Tanzverbot ganz oder teilweise aufgehoben haben: Kanton Aargau (1998: Verbot nicht mehr zeitgemäß), St. Gallen (2004), Schaffhausen (2006: generelles Tanzverbot kaum mehr vertretbar) und Zug (2004: einschränkende Bestimmungen für die hohen Feiertage nicht mehr zeitgemäß, wird von einem großen Teil der Bevölkerung nicht mehr verstanden).
Das Gesetz benötigt eine Anpassung an die heutige Lebensrealität der Bremerinnen und Bremer. Es würde zudem eine Arbeitsentlastung für Polizei und Stadtamt darstellen und Bremen eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Maurice Mäschig
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Auszug aus dem Bericht Nr. 5, Landtag, vom 18. Januar 2012:
Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zur
Kenntnis zu geben:
Eingabe Nr.: L 17/832 L 17/838
Gegenstand:
Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen
Begründung:
Der Petent regt an, das Tanzverb ot am Karfreitag und am Totensonntag aufzuheben. Es entspreche nicht
mehr der heutigen Lebensrealität. Die genannten Feiertage seien kirchliche Feier- und Trauertage. Sie
könnten als Tage der Arbeitsruhe auch ohne ein Tanzverbot zur seelischen Erhebung dienen, wie es das
Grundgesetz fordert. Die Abschaffung des Tanzverbots habe keine negativen Folgen. Religionsangehörige
könnten ihrem Glauben auch ohne ein Tanzverbot uneingeschränkt... plus loin
Débat
Wenn die Feiertage faktisch abgeschafft werdenm (zu "normalen Tagen" erklärt werden, werden es Werktage. normale Tage. Wer da tanzen will, braucht Urlaub. Nutznießer sind nur geldgierige Kapitalisten, die uns vor den Karren spannen wollen