L 17/832 - Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

790 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

790 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Änderung des Feiertagsgesetzes zur Abschaffung des Tanzverbots

Sehr geehrte Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft,

mit dieser Petition wird gefordert, eine Änderung hinsichtlich der Tanzverbote im Gesetze über die Sonn- und Feiertage zu veranlassen.

§6 Abs. 2 des Bremischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 12. November 1954 (Brem.GBl. S. 115), zuletzt geändert durch Änderung von Zuständigkeiten vom 22. Juni 2004 (Brem.GBl. S. 314), besagt: „Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind verboten.“ Darüber hinaus werden die konkreten Zeiten „am Karfreitag von 0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr, am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr“ genannt.

Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Es wird darum gebeten, den Karfreitag sowie Totensonntag aus §6 Abs. 2 des Feiertagsgesetzes zu streichen.

Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in §6 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Die Schutzwürdigkeit dieser Tage geht zurück auf Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV, welcher „( ) die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt.“ Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 1919 stammt.

Eine Abschaffung des Tanzverbots hat keine negativen Folgen. Wäre das Tanzen an allen Tagen erlaubt, so hätte dies keine Auswirkungen auf die Religionsausübung derjenigen, die aufgrund ihres Glaubens an den genannten Tagen nicht tanzen möchten. Die geforderte Gesetzesänderung verpflichtet niemanden einer Tanzveranstaltung beizuwohnen, wohingegen die aktuelle Gesetzeslage konfessionsübergreifend allen das Tanzen untersagt.

In der Schweiz hob zuletzt das Kanton Luzern (2010) das Tanzverbot auf (http://www.lu.ch/download/gr-geshaefte/2007-2011/b_144.pdf). Es folgte damit den Entscheidungen anderer Kantone, die bereits in den letzten Jahren das Tanzverbot ganz oder teilweise aufgehoben haben: Kanton Aargau (1998: Verbot nicht mehr zeitgemäß), St. Gallen (2004), Schaffhausen (2006: generelles Tanzverbot kaum mehr vertretbar) und Zug (2004: einschränkende Bestimmungen für die hohen Feiertage nicht mehr zeitgemäß, wird von einem großen Teil der Bevölkerung nicht mehr verstanden).

Das Gesetz benötigt eine Anpassung an die heutige Lebensrealität der Bremerinnen und Bremer. Es würde zudem eine Arbeitsentlastung für Polizei und Stadtamt darstellen und Bremen eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Maurice Mäschig

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.03.2011
Sammlung endet: 29.04.2011
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht Nr. 5, Landtag, vom 18. Januar 2012:

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen zur
    Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: L 17/832 L 17/838

    Gegenstand:
    Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen

    Begründung:
    Der Petent regt an, das Tanzverb ot am Karfreitag und am Totensonntag aufzuheben. Es entspreche nicht
    mehr der heutigen Lebensrealität. Die genannten Feiertage seien kirchliche Feier- und Trauertage. Sie
    könnten als Tage der Arbeitsruhe auch ohne ein Tanzverbot zur seelischen Erhebung dienen, wie es das
    Grundgesetz fordert. Die Abschaffung des Tanzverbots habe keine negativen Folgen. Religionsangehörige
    könnten ihrem Glauben auch ohne ein Tanzverbot uneingeschränkt und ungestört nachgehen. Das zeige
    sich auch am Beispiel anderer Länder. Die Aufhebung des Tanzverbots an stillen Feiertagen führe auch zu
    einer Arbeitsentlastung für Polizei und Stadtamt. Außerdem könne Bremen damit eine Vorreiterrolle in der
    Bundesrepublik einnehmen. Die Petition wird von 790 Mitzeichnern unterstützt. Im Rahmen des zu der
    Petition eingerichteten Internetforums wird darauf hingewiesen, dass das Tanzverbot nur uneinheitlich
    durchgesetzt werde. Feiertage müssten für alle da sein, unabhängig von der Weltanschauung. Insgesamt
    solle man zu einem zeitgemäßen Umgang mit Trauer und Tod kommen. Für eine weitere Gängelung der
    Mehrheit der Bevölkerung durch die Kirchen sei kein Raum mehr.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für Inneres
    und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, dem Ausschuss sein Anliegen im Rahmen
    der öffentlichen Beratung mündlich vorzutragen. Unter Be rücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Nach § 6 Abs. 1 des bremischen Feiertagsgesetze s sind am Karfreitag, am Volkstrauertag und am
    Totensonntag unter anderem Veranstaltungen in Räum en mit Schankbetrieb, die über den Schank- und
    Speisebetrieb hinausgehen, verboten. Darunter fall en auch Tanzveranstaltungen. Die Verbote gelten am
    Volkstrauertag und am Totensonntag von 4:00 Uhr bis 17: 00 Uhr, am Karfreitag von 4:00 Uhr bis 4:00 Uhr
    des nächsten folgenden Tages. Mit diesen Regelungen wi rd die ruhige, stille Natur bestimmter kirchlicher
    und weltlicher Feiertage besonders geschützt. Auch heut e nutzen viele Menschen kirchliche Feiertage zur
    inneren Einkehr und zum Besuch des Gottesdienstes.

    Das bremische Feiertagsgesetz stammt aus den fünfziger Jahren. Mittlerweile haben sich die
    Lebensgewohnheiten und Einstellungen verändert. Vor dies em Hintergrund stellen sich viele Menschen die
    Frage, ob das Tanzverbot noch zeitgemäß ist und ob es nicht jedem selbst überlassen bleiben sollte, zu
    entscheiden, wie er diese stillen Feiertage begeht. Anges ichts der breiten Zustimmung, die das Anliegen des
    Petenten erfahren hat, ist der Petitionsausschuss der Auffassung, dass eine breitere politische Diskussion
    erforderlich ist. Deshalb sollte die Petition den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen als Material für ihre
    weitere Arbeit zur Verfügung gestellt werden.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Wenn die Feiertage faktisch abgeschafft werdenm (zu "normalen Tagen" erklärt werden, werden es Werktage. normale Tage. Wer da tanzen will, braucht Urlaub. Nutznießer sind nur geldgierige Kapitalisten, die uns vor den Karren spannen wollen

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