Datenschutz

Mit DSGVO-Erleichterungen nur Leistbares fordern & Sanktions-/Strafverzicht #kmuaufschrei

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss cc Kanzleramtschef Braun sowie an die BFDI (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
5.099 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

5.099 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass für Klein- & Mittelständler & Vereine, ERLEICHTERUNGEN nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO durch Verbände und Vereinigungen schnellstens erarbeitet werden. Bis Fertigstellung soll auf Sanktionen / Strafverfolgung verzichtet werden, damit es bei kleinsten Fehlern keine teuren Abmahnungen gibt. Erleichterungen könnten z.B. sein, dass sie vom Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit sind und nur leistbare Datenschutz-Maßnahmen erbringen müssen (Petitions-ID E-79981).

Begründung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der EU besorgt Viele zunehmend, da sie mit einer Abmahn-Welle rechnen. Denn: Die DS-GVO sieht vor, dass jede juristische Person (Firmen, Vereine, etc) und jeder Selbständige (auch Kleinstunternehmer) aufwändige Datenschutz-Maßnahmen durchführt. ALLE müssen in Deutschland die gleichen Anforderungen erfüllen - egal ob sie Einzelunternehmer oder Konzern sind. Dagegen sieht die DS-GVO eigentlich Erleichterungen für KMU vor …

Hiermit fordern wir, dass mindestens für Kleinst-, Klein- & Mittelständler sowie NPO´s (Vereine, etc) ERLEICHTERUNGEN nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO durch Verbände und Vereinigungen schnellstens erarbeitet werden. Bis Fertigstellung soll auf Sanktionen / Strafverfolgung verzichtet werden, damit es bei kleinsten Fehlern keine teuren Abmahnungen gibt.

Erleichterungen für KMU könnten z.B. sein, dass sie

• auch vom Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses befreit sind, wenn sie REGELMÄSSIG Daten verarbeiten (sofern Datenhaltung und -nutzung NICHT der eigentliche Geschäftsinhalt ist).

• und nur solche Datenschutz-Maßnahmen vornehmen müssen, die REALISTISCH leistbar sind (z.B. Installation von Anti-Viren-Software, um Datendiebstahl vorzubeugen).

In der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung der EU) sind ERLEICHTERUNGEN für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bereits vorgesehen. Diese Erleichterungen hätten seit 2016 von Verbänden und Vereinigungen formuliert werden sollen - wurden Sie aber nicht. In Deutschland und Österreich rechnen viele mit einer Abmahn- und Klagewelle, während in den meisten anderen EU-Ländern noch keine Umsetzung erfolgt.

Dagegen fordern deutsche Datenschutzzentren von Kleinstunternehmen sowie Klein- und Mittelständlern, Vereinen, Stiftungen, etc die GLEICHEN umfangreichen Datenschutz-Maßnahmen wie von Staaten & Behörden und wie von Wirtschaftsriesen wie Amazon oder Facebook.

Doch die Anforderungen, und der damit verbundene Arbeitsaufwand ist immens hoch!

Geschäftsmodelle mussten bereits aufgrund der DSGVO eingestampft werden (ggf ist das der Ruin des Unternehmens) - ein #KmuAufschrei ist notwendig!

Wie soll ein Klein(st)unternehmer aus Handel, Handwerk, Dienstleistungen, ein Sport- oder Kinderförder-Verein, Heilpraktiker, Hebammen, Personalvermittler sowie freiberufliche Journalisten & Fotografen, Berater, Grafiker, etc. die GLEICHEN umfangreichen Datenschutz-Maßnahmen durchführen wie ein Konzern oder Staat?

Schon beim Lesen der Infos zum Datenschutz steigen viele Selbständige aus oder glauben, die DSGVO würde sie nicht betreffen. Aber weit gefehlt!

Sie gilt für alle Selbständigen und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das tut jeder, der z.B. Mitglieder verwaltet (Vereine) oder an Privatpersonen (z.B. Handwerker) Rechnungen schreibt und/oder eine Website betreibt und/oder Mitarbeiter hat. Solange es keine formulierten Erleichterungen für KMU nach Erwägungsgrund 13 und 98 der DSGVO gibt, tragen allein in Deutschland ca. 3,7 Millionen Kleinunternehmer hohe Abmahn-Risiken und müssen mit dem Ruin ihres Unternehmens rechnen!

Alles Quatsch? Nein. Es gibt Datenschutzzentren (z.B. das ULD in SH), die keinerlei Rücksicht nehmen und bereits Kleinstunternehmen in die Knie gezwungen haben! Digitalisierung? Oder abgehängt im internationalen Wettbewerb?

Außerdem werden viele, viele neue digitale Geschäftskonzepte kaum noch realisierbar sein und/oder schlichtweg noch teurer in der Gründungsphase werden! Innovative StartUps werden es entsprechend noch schwieriger haben, als vorher.

Im Zuge dessen werden europäische Unternehmen im internationalen Vergleich verlieren - USA und China werden sich wohl kaum der europäischen Verordnung beugen - und Daten lassen sich halt nicht an der Landesgrenze aufhalten!

Wer möchte, kann nach dem Unterschreiben hier mehr zu den Folgen lesen: https://tiefenschaerfe.de/datenschutz-ruiniert-kmu/

Informationen zum Verarbeitungsverzeichnis: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/verzeichnis-von-verarbeitungstaetigkeiten-infos-tipps-zur-umsetzung/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Schönen guten Morgen!

    Unser AP beim Bundestag heißt Marian Wendt; er ist der Vorsitzende des Petitionsausschusses. Aufgrund mehrerer ähnlicher Petitionen ist bereits eine Prüfung der Sache eingeleitet worden, wurde mir geschrieben.

    Aber: Die haben etwas verkehrt gemacht. Die uns zugeteilte Petition hat die gleiche ID, wie eine ähnliche Petition. Ich schreibe denen also erneut ...

    schönes WE
    Susanne Braun-Speck

  • Schönen guten Morgen!

    Vorab zur Info: Unser AP beim Bundestag heißt Marian Wendt. Aufgrund mehrerer ähnlicher Petitionen ist bereits eine Prüfung der Sache eingeleitet worden, wurde mir geschrieben.

    Weiteres:

    Ich bin spät dran ... Vor ca 3 Wochen habe ich eine Crowdfunding-Aktion gestartet und mich noch garnicht darum kümmern.

    Wie öfter zu lesen ist, haben viele Website- und Blog-Betreiber aufgrund der DS-GVO ihre Webportale geschlossen.

    Deshalb ist es für diejenigen vielleicht interessant, bei meinem Projekt als Redakteure mitzumachen?

    Hier sollen Spaß an der Arbeit und das Leid u.a. mit der DV-GVO unter den Redakteuren geteilt werden. Ziel: Gemeinsam ist eben nicht einsam ... Und: echter Journalismus ist ja von der DS-GVO ein ganzes... weiter

Auf allen Websites: Google Maps entfernen (Datenverarbeitungsverträge mit Firmen außerhalb der EU sind rechtlich derzeit ungeklärt), externe Scripte wie jquery usw. entfernen bzw. lokal verfügbar machen (Updates), Vorschaltseite vor die Startseite, falls Cookies genutzt werden, Google Fonts entfernen bzw. lokal verfügbar machen (in dem Fall Lizenzen beachten), Kontaktformulare entfernen oder aufwändig erweitern, Links auf externe Inhalte nur mit entsprechender Vorwarnung, Newsletter selbst hosten, und vieles mehr ... Das bringt diese Verordnung. Und seid sehr sogfältig mit der Überprüfung!

Es geht darum, das die persönlichen Daten jedes Einzelnen legal und ohne seine Grundrechte zu verletzen genutzt werden - Informationelle Selbstbestimmung eben. Und falls das angestrebte Geschäftsmodell nur funktioniert, wenn man um Kosten zu sparen den Datenschutz "weglässt" - Dann sollte man ggf. da noch mal drüber nachdenken. Personenbezogene Daten sind heutzutage eine sehr wertvolle Sache, die entsprechend Geschützt werden müssen.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern