Region: Bundesrepublik Deutschland
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Offenlegung Mitgliedschaften Staatsbediensteter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
30 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

30 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß alle Bundestagsabgeordneten, Regierungsangehörige, Staatssekretäre der Ministerien, Richter, Staatsanwälte und Bürgermeister, sowie deren Stellvertreter, Staatsbedienstete (Beamte) in Behörden, ihre Mitgliedschaften nicht nur der Parteien, sondern in Vereinigungen, Organisationen, also Körperschaften sowohl nationale, als auch internationale, dem Souverän auf Verlangen vor und nach Amtsantritt jederzeit offenlegen müssen.

Bisher gibt es nur die ohnehin sehr beschränkte Möglichkeit, daß man die Nebentätigkeiten zum Ausschluß wirtschaftlicher Fremdinteressen hinterfragen kann. Diese sind jedoch ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Petition, weil sie bereits weitestgehend, wenn auch recht intransparent, geregelt sind.

Die Forderung in dieser Petition begründet sich unter anderem auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, welches unter anderem gewährleisten soll, daß jedes Volk frei in seiner Selbstbestimmung ist. Dazu weitere Informationen: netzwerkvolksentscheid.de/rechtsgrundlagen/

Begründung

Die angesprochenen Gruppen von Staatsbediensteten, der unter anderem im Grundgesetz benannten Gewaltenteilung, nehmen die Funktion zur Vertretung der Interessen ihres Volkes wahr. Dazu wurden sie gewählt, berufen, eingesetzt und auch vereidigt. Sie haben somit jederzeit Schaden von ihrem Auftraggeber, dem Volke abzuwenden, nur für dessen Interessen und damit ausschließlich dessen Wohlergehen zu Diensten zu sein.

Die Leistung anderer Schwüre, Eide und lebenslanger Verpflichtungen neben dem geleisteten Amtseid, in Organisationen und Vereinigungen, wie z.B. Club of Rome, Lions Club, Rosenkreuzer, Bilderberg, Trilateral Commision, CFR, Atlantikbrücke, Freimaurergesellschaften u.s.w., könnten den Interessen des Volkes gegensätzlich sein, so diese nicht offen gelegt werden wollen. Weiterhin stehen sie unter Umständen zum geleisteten Amtseid oder durch Wahl erteiltem Vertretungsanspruch im Widerspruch.

Es soll ausdrücklich mit dieser Petition nicht das Selbstorganisationsrecht angegriffen werden, es geht lediglich um die Wahrung der Rechte des Souveräns auf Transparenz und Selbstbestimmungsrecht.

Dem Souverän muß eine direkte Kontrolle seiner Interessenvertretung ermöglicht sein.

Für jeden, den es in diesem Lande interessiert, muß dieses nachprüfbar sein und dazu führen, daß solche Interessenkonflikte ausgeschlossen sind.. Der Souverän sollte sich direkt einen Einblick darüber verschaffen können, zu welchen Veranstaltungen bei Organisationen, Vereinigungen und Bünden der Staatsbedienstete, wie momentan sogar im Falle des Besuchs der Bilderbergveranstaltungen geschieht, ob man evtl. sogar auf Kosten des Steuerzahlers und zu welchem Zwecke geladen worden ist. Privatveranstaltungen mit Schweigeverpflichtung unterlaufen jeglichen Transparenzanspruch im politischen Vertretungsgeschäft.

Eine faire und offene Gesellschaft schützt ihre Demokratie. Diese kann nur geschützt werden, wenn andere Interessen, als die des Volkes schon im Ansatz erkannt, abgeglichen und gegebenenfalls frühzeitig ausgeschlossen werden können.

Das Volk hat mit der Abgabe seiner Wahlentscheidung hohes Vertrauen in seine Vertretung gesetzt. Dieses Vertrauen gilt es nicht nur am Tage einer Wahl oder der Amtseinführung entgegenzunehmen, sondern jederzeit, wenn es der Bürger für prüfenswert hält, auf den Prüfstand zu stellen. Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit.

Das Volk unseres Landes wird immer mehr zum "gläsernen Bürger" gemacht. Jedoch ist nicht der Bürger Feind seiner selbst, sondern es muß ihm, entsprechend Grundgesetz Artikel 20 ohne Umwege garantiert werden können, daß die Gewaltenteilung (also die entsprechende Kontrolle) nicht unterlaufen werden kann. Sind die angesprochenen Gruppen diesbezüglich unkontrolliert, bildet sich über der legitimierten Machtstruktur eine vom Volk unlegitimierte Machtstruktur heraus, welche nicht im Sinne des Grundgesetzes agieren und kontrolliert werden kann.

Wir sind das Volk und wie heißt es so schön? "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus... " (Artikel 20.2 GG) (Ist dem wirklich so?) - oder geht sie von Bünden, Körperschaften, Konzernen oder anderen "juristischen Personen" aus...? - Das zu überprüfen sollte Ziel des selbstbestimmten Menschen in unserem Lande sein.

Klaus Lohfing-Blanke

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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