Volksvertreter Björn Ingendahl

Stellungnahme zur Petition Sonnenstudio & Ergotherapie fordern sofortige Rücknahme der Eigenbedarfskündigung der Stadt Remagen

, zuletzt bearbeitet am 21.12.2022

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gemeinsame Petition haben wir zum Anlass genommen, uns nochmals kritisch mit den ausgesprochenen Kündigungen auseinanderzusetzen. Die Petition war zudem Gegenstand der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Remagen am 12.12.2022, in der eingehend über die eingereichte Petition beraten wurde und in deren Rahmen auch den Petenten Rederecht vom Stadtrat eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Beratung wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen, das Räumungsdatum der Gewerberäumlichkeiten auf den 30.06.2023 zu verlegen und den Räumungsanspruch durch Abgabe einer notariell beurkundeten Räumungsunterwerfungserklärung abzusichern. Ein Betroffener hat dieses Angebot jedoch bedauerlicherweise bereits abgelehnt. Mit der anderen Partei befindet sich die Verwaltung uns noch im Gespräch.

Zur Ausspruch einer Kündigung von Gewerberaum bedarf es keiner Angabe eines Kündigungsgrundes für deren Rechtswirksamkeit. Dennoch haben wir die Entscheidung keinesfalls leichtfertig getroffen, denn es lagen triftige Gründe für den Ausspruch der Kündigungen vor. Die Stadtverwaltung benötigt die Räumlichkeiten schnellstmöglich aufgrund erheblicher Platzprobleme. Dadurch erhöhen wir die dringend benötigte Kapazität für unser städtisches Personal und zukünftige Herausforderungen. Grundlage hierfür war die Kaufentscheidung über die Gewerbeimmobilie, die mit einer breiten Zustimmung im Stadtrat getroffen wurde. Ihnen ist aufgrund der intensiven medialen Begleitung des Geschehens mittlerweile bekannt, dass auch die FDP-Fraktion hinter der Kaufentscheidung stand. Der beabsichtigte Nutzungszweck war Gegenstand der Beratung und dieser Entscheidung. Die Verwaltung hat entsprechend mit den Kündigungen gegenüber insgesamt vier Gewerbebetrieben im Nebengebäude des Rathauses den einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 6. Dezember 2021 umgesetzt. Diesem Stadtratsbeschluss wiederum ging ein ebenfalls einstimmiger Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 8. November 2021 zum Ankauf voran.

Es ist ganz sicher für die beiden Gewerbetreibenden auf dem angespannten Immobilienmarkt nicht einfach, adäquate Räumlichkeiten zu finden. Und selbstverständlich können bei einem solchen Umzug auch zusätzliche Kosten bspw. für Renovierungen, Mobiliar oder technische Einrichtungen entstehen.
Auch ist verständlich, dass sich eine große Zahl unmittelbar oder mittelbar betroffener Patienten, Angehöriger oder Kunden für den Verbleib der beiden Gewerbe an der aktuellen Stelle ausspricht.
Es ist aber nicht Aufgabe einer Kommune, Gewerbeimmobilien zu unterhalten. Auch wurde die Immobilie nie zu diesem Zweck erworben, sondern vor dem Hintergrund der beschriebenen Platzprobleme der Kernverwaltung.
Feststeht, dass die kostenintensive Anmietung anderer Räumlichkeiten für städtisches Personal auf Dauer völlig unwirtschaftlich ist und damit auch nicht im öffentlichen Interesse liegen kann. Insofern setzt uns auch der kommunalrechtlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgrundsatz aus § 93 Abs. 1, 3 GemO eine rechtliche und tatsächliche Grenze. Als Stadt können wir daher die für die eigenen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend benötigten Räumlichkeiten nicht kostenintensiver bei Dritten anmieten, obwohl wir als Eigentümerin der streitgegenständlichen Gewerberäumlichkeiten eigentlich über ausreichende Kapazitäten verfügen. In der dauerhaften Anmietung eines in Bezug auf den Hauptverwaltungssitz eher abgelegenen Bürgerbüros kann daher nicht die dauerhafte Lösung liegen im Sinne von mehr Bürgernähe und einer Bündelung von Kapazitäten.

Die Kündigungen sind auch im Übrigen sozialverträglich, da diese frühzeitig angekündigt wurden und – über die gesetzliche Pflicht hinaus – mehrere Monate Vorlaufzeit bis zum Auszugsdatum und das Finden alternativer Räumlichkeiten gewährt wurde. Hierbei hat auch die Wirtschaftsförderung der Stadt unterstützt. Auch wenn diese Bemühungen bedauerlicherweise nicht zum Erfolg führten, so haben wir hiermit dennoch Hilfsbereitschaft bewiesen und niemanden im Stich gelassen. Auch ansonsten wurde mit allen Beteiligten entweder bereits mehrfach gesprochen oder man ist unseren Gesprächsangeboten beharrlich ausgewichen. Es ist daher verfehlt, wenn in das Verwaltungshandeln noch zusätzlich eine Pflicht hineingelesen wird, die klassischerweise zum Tätigkeitsfeld eines Maklergewerbes gehört.

Es ist ganz sicher nicht die Absicht des Rates oder der Verwaltung Gewerbetreibende um ihre Existenz zu bringen. Eine Selbstständigkeit verlangt aber immer auch ein hohes Maß an Verantwortung. Die in Rede stehenden Gewerbetreibenden haben selbst die vorliegenden Mietverträge mit der Voreigentümerin unterschrieben und damit Bedingungen unter anderem zu Kündigungsfristen akzeptiert.
Entscheidungen des Stadtrates haben stets das Allgemeinwohl unserer Bürgerinnen und Bürger im Blick. Nicht selten gehen diese Entscheidungen aber auch zu Lasten Einzelner. Dies ist leider nicht immer auszuschließen.

Selbstverständlich steht die Verwaltung daher auch weiterhin als Ansprechpartner für die Suche nach alternativen Räumlichkeiten für die beiden Gewerbebetriebe zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Ingendahl
Bürgermeister

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