Volksvertreter Holger Ratzel
Stellungnahme zur Petition Bäume statt Beton! Schutz der 100jährigen Linden in Freiburg-Herdern!
Keine, zuletzt bearbeitet am 24.03.2025
Ich enthalte mich.
Der Begründung der Petitionsentscheidung ist zunächst voranzustellen, dass der Unterzeichner kein gewählter Vertreter im Gemeinderat, sondern der Leiter der städtischen Baurechtsbehörde ist. Die Baurechtsbehörde gem. § 46 Landesbauordnung nimmt mittelbar Aufgaben des Landes wahr und ist Teil der Exekutive.
Auch wenn uns alle übergeordnete Ziele wie Nachbarfrieden, Lebensqualität, Klima- und Naturschutz, Wasserhaushalt, Artenvielfalt und Erhalt, etc. beschäftigen und die Stadt u.a. in Bebauungsplanverfahren viele Anstrengungen unternimmt, um diese Ziele zu erreichen, ist es Aufgabe der Baurechtsbehörde die Zulässigkeit eines Bauvorhaben anhand der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Regeln zu überprüfen. Entspricht ein Bauvorhaben diesen, besteht seitens des Bauherrn ein Anspruch darauf, die Baugenehmigung zu erteilen. Dieser Fall war hier nach Beurteilung meiner Behörde in Abstimmung mit den anderen zu beteiligenden städtischen Dienststellen gegeben. Die Baugenehmigung wurde dem Antragsteller daher bereits im vergangenen Jahr erteilt. Seitens der Baurechtsbehörde kann die erteilte Baugenehmigung nun nicht einfach „zurückgeholt“ werden, zumal die rechtliche Situation heute nicht anders als damals beurteilt wird.
Im Baugenehmigungsverfahren war ein wiederholt geprüftes und intensiv diskutiertes Thema, wie Baumschutz und Baumbestand und bestehende Baurechte unter einen Hut gebracht werden können. Letztlich wurde eine Variante genehmigt, bei der aus baumschutztechnischer Sicht prognostiziert wird, dass die untere, straßenseits stehende Linde erhalten werden kann. Hierzu hat der Bauherr sein Bauvorhaben modifiziert und erhält einen Teil der bestehenden Garagenanlage.
Da für den Bau des Untergeschosses des Neubaus in das Wurzelwerk der oberen Linde eingegriffen werden muss, wird ein Erhalt dieser Linde wahrscheinlich nicht möglich sein, sodass diesbezüglich von der Baumschutzsatzung zu befreien war. Erwähnenswert ist auch, dass in das Wurzelwerk der Linden bereits durch das Bauvorhaben Längenhardstr. 8a, also dem Grundstück, auf dem die Linden stehen, eingegriffen wurde.
Der Petition konnte daher nur bezüglich einer Linde entsprochen werden.
Holger Ratzel
Leiter des Baurechtsamtes
| Holger Ratzel | |
|---|---|
| Partei: | Keine |
| Fraktion: | Keine |
| Neuwahl: | 2024 |
| Webseite: | https://www.freiburg.de/pb/-/205348/baurechtsamt/oe6013885 |
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