Volksvertreter Manfred Sternagel

Stellungnahme zur Petition Protest gegen die entwürdigende Entlassung von Herrn Kerber!

SPD, zuletzt bearbeitet am 01.07.2020

Ich lehne ab.

Ich bedaure, dass es zur fristlosen Kündigung von Herrn Kerber gekommen ist, weil er in seiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der WIWO mbH einen großen Anteil an der positiven Entwicklung unserer Stadt hat. Leider kam es jedoch in den letzten Monaten zu Spannungen zwischen ihm und der Stadtverwaltung, die sich immer mehr zuspitzten, so dass eine Trennung unvermeidlich war. Diese Spannungen haben sich auch auf das Klima in der Stadtverordnetenversammlung und die Wildauer Bürger übertragen.
In dieser Situation sollten wir nun alles dafür tun, dass wir wieder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit in allen gesellschaftlichen Gremien unserer Stadt unter Einbeziehung der Wildauer Bürger zurückfinden.
Eine Behandlung des „Falls Kerber“ zum jetzigen Zeitpunkt in der Stadtverordnetenversammlung halte ich für nicht sinnvoll, da die Ergebnisse der z.Z. laufenden gerichtlichen Untersuchungen noch nicht vorliegen und die an diesen Prozessen Beteiligten deshalb öffentlich keine Einzelheiten preisgeben müssen. Auch alle Mitglieder des Aufsichtsrates der WIWO mbH, die über Detailkenntnisse verfügen, unterliegen der Schweigepflicht. So darf ich als Mitglied des Aufsichtsrates der WIWO mbH nach der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates, die sich in starkem Maße an das GmbH-Gesetz anlehnt, „keine gesellschaftsrelevanten Informationen“ weitergeben. Das betrifft sogar mein Abstimmungsverhalten bei Beschlussvorlagen zu Aufsichtsratssitzungen. Natürlich sind diese Regelungen für ein Unternehmen in ausschließlich kommunaler Hand unbefriedigend und nach meiner Ansicht überarbeitungsbedürftig.

Wie nun von einigen Stadtverordneten bereits vorgeschlagen wurde, sollten wir nach Abschluss der juristischen Prozesse, d.h. nach Vorliegen der objektiven Wertungen der Ereignisse, die zu den Spannungen führten, die Ergebnisse in der Stadtverordnetenversammlung auswerten und entsprechende Schlussfolgerungen ziehen.
So wurde z.B. in der Vergangenheit in strikter Anlehnung an das GmbH-Gesetz in der Stadtverordnetenversammlung nach meiner Meinung zu wenig über wichtige Angelegenheiten der
WiWO mbH informiert. Ich habe deshalb in Abstimmung mit der SPD-Fraktion bereits auf der Stadtverordnetenversammlung am 25. 02. 2020, als es um die Änderung des Gesellschaftervertrages der WIWO mbH ging, mit einer Tischvorlage eine Erweiterung der Informationspflicht gefordert, die eine Harmonisierung der in einigen Punkten nicht übereinstimmenden Regelungen zwischen dem GmbH-Gesetz und der Brandenburgischen Kommunalverfassung erreichen soll, wie sie z.B. in der Stadt Potsdam und auch im Bundesland Mecklenburg Vorpommern durchgeführt wurde. Danach hat die Bürgermeisterin gemäß §54, Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig über alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt und nun auch der WIWO mbH zu informieren. Dabei gebietet das Demokratieprinzip, dass die Informationen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen erfolgen sollten, da nur auf diese Weise eine ausreichende Informationsweitergabe an alle Bürger gewährleistet ist.
Indessen wurde durch die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 16. 06. 2020 an die
Bürgermeisterin mein Vorschlag als zulässig eingeschätzt. In diesem Sinne sollte nun auch über eine Lockerung der Schweigepflicht der Aufsichtsratsmitglieder nachgedacht und die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates entsprechend überarbeitet werden.
Vielleicht führen meine Vorschläge nach Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung zu einem besseren Miteinander in Wildau.

Dr. Manfred Sternagel
Partei: SPD
Fraktion: SPD
Neuwahl: 2024
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