Representante Michael von Abercron

Opinião sobre a petição Soforthilfe für Studierende JETZT!

CDU/CSU, última edição em 19/04/2020

Eu discordo.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Werkverträgen oder Minijobs verlieren, können Anspruch auf Sozialleistungen haben (Arbeitslosengeld II, Wohngeld). Hierfür ist regelmäßig die Beurlaubung vom Studium Voraussetzung. In der aktuellen Situation ist eine Anspruchsberechtigung auch ohne Beurlaubung aus der sogenannten Härtefallregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 27 Absatz 3 SGB II) abzuleiten. Die Studierenden sollen sich im Bedarfsfall an ihre jeweiligen Jobcenter wenden.

Eine Sonderzahlung an studierende ist somit nicht nötig, da das gesetzliche Existenzminimun über diesen Mechanismus gesichert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael von Abercron MdB

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