volksvertegenwoordiger Monika Kübbeler

Standpunt over de petitie Maßvolle zukünftige Hebesätze der Grundsteuer B in Wesseling

SPD, laatst bewerkt op 21-07-2025

Ik ben het er niet mee eens.

Sehr geehrte Frau Langen,
Petitionen sind Bestandteil unserer Demokratie und geben Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit auf politische Beschlüsse zu reagieren oder Einfluss zu nehmen. Vielen Dank daher von Seiten der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling, dass Sie davon Gebrauch machen.
In der Petition werden allerdings 2 Tatbestände vermischt. Das Land NRW hat den Kommunen zwei Varianten zur Festlegung der aufkommensneutralen Hebesätze zur Auswahl gestellt: Variante 1 einheitliche Hebesätze, Variante 2 differenzierte Hebesätze für Wohn- bzw. Nichtwohngrundstücke. Der in der Petition oft genannte Hebesatz von 667 % bezieht sich auf die Variante 2 mit Stand Juni 2024. Da diese Variante von Experten als rechtsunsicher eingestuft wird, hat sich der Rat der Stadt Wesseling mehrheitlich dagegen ausgesprochen.
Für die Variante 1 (einheitl. Hebesätze) hat das Land NRW im September 2024 die Musterhebesätze für die Grundsteuer A mit 628 % und die Grundsteuer B mit 865 % empfohlen.
Dieser Empfehlung ist der Rat der Stadt Wesseling am 10.12.2024 gefolgt.
Zu diesem Zeitpunkt hat sowohl das Land NRW als auch die Kämmerin darauf hingewiesen, dass die Datengrundlage für die Berechnung der Referenzhebesätze weiterhin dynamisch ist. Dies liegt u.a. daran, dass Feststellungserklärungen und Einsprüche noch in Bearbeitung sind.
Zwischenzeitlich hinzu gekommen ist der Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2025 von rund 40 Mio. Euro. Die Einnahmen der Stadt Wesseling reichen somit nicht einmal mehr für die Erfüllung der Pflichtaufgaben. Dies hat auch damit zu tun, dass den Kommunen vom Bund und Land NRW immer mehr Aufgaben übertragen werden, ohne für die ausreichende Gegenfinanzierung zu sorgen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben muss die Stadt Wesseling somit Kredite aufnehmen.
Die einzigen Hebel, die der Kommune zur Verbesserung ihrer finanziellen Lage bleiben, sind die Gewerbe- und die Grundsteuer (zu geringeren Anteilen auch die Vergnügungs- und Hundesteuer).
Die nun beschlossene Rückzahlung der Grundsteuer bedeutet eine zusätzliche Kreditaufnahme, die ca. 32.000 € Zinsen pro Jahr verursacht, die zusätzlich erwirtschaftet werden müssen. Und dies, obwohl die Frage welcher Hebesatz zur Aufkommensneutralität führt, noch nicht abschließend beantwortet werden kann, da die Datenlage weiterhin schwankt. Bei der Grundsteuer A liegt der beschlossene Hebesatz von 628 % derzeit unter der Aufkommensneutralität und kann nicht mehr angepasst werden.
Natürlich haben wir auch die Belastung der Bürger und Bürgerinnen im Blick und gerade deshalb darf der Haushalt der Stadt Wesseling nicht durch weitere Kreditaufnahmen belastet werden. Wir sehen die Gefahr, dass wir dadurch im nächsten Haushalt einen noch höheren Hebesatz ansetzen müssen.
Deshalb hat die SPD-Fraktion gegen die Senkung des Hebesatzes zum jetzigen Zeitpunkt gestimmt. Als Ratsmitglieder tragen wir Mitverantwortung dafür, dass die Handlungsfähigkeit der Stadt sichergestellt bleibt und die Belastung der Bürger und Bürgerinnen nicht unnötig in die Höhe getrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alle Ratsmitglieder der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling

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