Volksvertreter Thomas Pulli

Stellungnahme zur Petition Anpassung des Bebauungsplans für die "Luisenhöfe" in Besigheim

BMU, zuletzt bearbeitet am 17.12.2023

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Auch ich bin für die Bebauung des ehemaligen Ziegeleiareals. Es ist eine klassische Innenentwicklung und stellt keine weitere Versiegelung von Böden vor. Auch ist klar, dass es hier eine Geschossbebauung geben wird.
Der städtebauliche Vorentwurf des Investors - welche ich und auch wir als BMU-Fraktion von Anfang an kritisch gesehen haben - wurde aber bis zur Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2023 nur marginal angepasst. Alle meine Kritikpunkte (insbesondere Gebäudekubaturen und Dichte der Bebauung) hatten bis zu dieser Sitzung immer noch keinen nennenswerten Eingang in diesen städtebaulichen Entwurf gefunden. Ich bzw. unsere BMU-Fraktion hatten diese Kritikpunkte in der Vergangenheit immer wieder angesprochen und leider kein Gehör gefunden

Bereits am 13. Juni 2023 haben wir als BMU-Fraktion den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan abgelehnt und auch den städtebaulichen Entwurf insbesondere aufgrund der Kubaturen der Gebäude sowie der Dichte in den Sitzungen immer wieder kritisiert. Auch verkehrliche Fragen - beispielsweise zum Radverkehr an der L1115 - sind aus meiner Sicht ungeklärt.

In der Sitzung am 12. Dezember 2023 wurde dann der Beschlussvorschlag insofern geändert, dass neben dem Haus 1 auch die Häuser 2 und 3 jeweils eine Etage niedriger werden sollen. Ein Schritt in die richtige Richtung. Für mich bedeutet dies jedoch, dass dann immer noch eine unverträglich hohe Großstadtbebauung vorliegt und insbesondere die Gebäude 5, 7 und 12 weiterhin zu hoch sind.
Des Weiteren kann ich nicht verstehen, dass die von unserem Gemeinderat beschlossenen Baulandpolitischen Grundsätze hier nicht vollumfänglich gelten sollen. Dies betrifft insbesondere die Vorgabe, dass 20 % im Bereich des Mietwohnungsbaus neu geschaffenen Wohnflächen entsprechend den Baulandpolitischen Grundsätzen für preisgünstigen Mietwohnraum bereitzustellen sind bzw. an Haushalte mit mittlerem Einkommen vermietet werden und zwar bezogen auf die gesamten Luisenhöfe. Auch die in den Baulandpolitischen Grundsätzen vorgegebenen energetischen Anforderungen mit Energiekonzept und CO2-armer Emissionen behalte ich im Auge.

Abschließend muss ich noch sagen, dass die Unbebaubarkeit des Naturdenkmals Lehmgrube absolut kein Grund für eine solche hochverdichtete Bauweise sein kann.

Thomas Pulli
Partei: BMU
Fraktion: BMU
Neuwahl: 2024
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