Die Online-Petition

Was ist eine Petition?

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

So steht es in Artikel 17 im Deutschen Grundgesetz. Eine Petition ist ein Anliegen in Form eines Ersuchens oder einer Beschwerde an die zuständige Verwaltung oder Behörde. Das Petitionsrecht in Deutschland und in der EU ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, auf jeder Ebene der politischen Verwaltung eine Petition einzureichen. Der Empfänger der Petition muss den Erhalt ebendieser bestätigen, sie sachlich prüfen und einen Beschluss fassen, in wie weit dem Anliegen entsprochen werden kann. Petitionen können sich auch an Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen (Bürgerinnen und Bürger) wenden und so die Öffentlichkeit auf ein bestimmtes Thema aufmerksam machen. Mehr Informationen: Was heißt Petition?

Was ist eine Online-Petition?

Online-Petitionen sind ein relativ junges Beteiligungsinstrument. Sie lassen sich grundsätzlich unterscheiden in private Petition und öffentliche Petitionen:

I. Private Petitionen, die online eingereicht, aber nicht öffentlich gelistet werden. Beispiel: Einzelpetitionen, die via Online-Formular bei einem Petitionsausschuss auf Bundes- oder Länderebene eingereicht werden. Mehrere Einzelpetitionen mit dem ähnlichen oder gleichen Anliegen werden vom Bundestag zu einer Mehrfachpetition zusammengefasst.

II. Öffentliche Petitionen, die online eingereicht werden können und öffentlich gelistet werden. Sie können auf openPetition, dem Portal des Bundestags (ePetitionen), Portalen der Petitionsausschüsse einiger Bundesländer (zum Beispiel Thüringen oder Bremen) sowie einigen Kampagnen-Plattformen erstellt und veröffentlicht werden. Anschließend können sie online oder offline bei dem jeweiligen Empfänger eingereicht werden. Beispiel: Sammelpetitionen oder Massenpetitionen, die via Online-Formular beim Bundestag, den Landtagen, openPetition oder anderen Plattformen online erstellt werden und anschließend von Online-Unterstützern unterschrieben werden können, um dem Petitions-Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen.

Was ist der Unterschied zwischen einer openPetition und einer ePetition?

openPetitionen und ePetitionen sind beides Petitionssysteme, die eine öffentliche Sammlung von Online-Unterschriften für eine Sammelpetition an den deutschen Bundestag ermöglichen.  Eine Online-Petition, die auf dem Petitionssystem des deutschen Bundestages läuft, heißt ePetition. Eine Online-Petition, die auf dem Petitionssystem von openPetition läuft, heißt openPetition oder einfach Petition. Der Unterschied besteht darin, dass ePetitionen zuerst beim Bundestag eingereicht werden und dann die Zeichnungsfrist beginnt, wohingegen bei openPetition erst die Zeichnungsfrist läuft und dann im Anschluss die Unterschriften als Sammelpetition schriftlich beim Bundestag eingereicht werden. Nach einer Entscheidung der Abgeordneten des Bundestags-Petitionsausschusses von 2011 werden auf openPetition gesammelte Online-Unterschriften nicht für die Berechnung des Anhörungs-Quorums anerkannt. Das heißt, wer auf openPetition mehr als 50.000 Unterschriften sammelt, bekommt nicht automatisch eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss. Für weitere Unterschiede & Vorteile von openPetition gegenüber einer ePetition: Petitionsplattformen.

Sind Online-Petitionen rechtsverbindlich?

Das Petitionsrecht ist im deutschen Grundgesetz in Artikel 17 festgeschrieben und behält damit seine Wirksamkeit auch bei Online-Petitionen. Für die formalen Kriterien einer Petition gelten die verschiedenen Verfahrensgrundlagen der Petitionsausschüsse, die in den jeweiligen Satzung, Verordnungen oder Geschäftsordnungen festgelegt  werden – unabhängig ob offline oder online. In letzteren wird geklärt, welche Bedingungen und Voraussetzungen eine Petition erfüllen muss, um als rechtsverbindlich anerkannt zu werden. Generell sind die bürokratischen Hürden dafür recht niedrig.

Wie wird die Fälschung von Unterschriften unterbunden?

Naturgemäß kann die Identität einer Online-Unterschrift nicht bewiesen werden. Es gibt jedoch technische Möglichkeiten, Missbrauch weitestgehend auszuschließen – indem z.B. die Online-Unterschrift per E-Mail-Link bestätigt wird. Wie bei einer echten Unterschriftenliste ist der Empfänger der Liste in der Verantwortung, die Legitimität der Unterschriften stichprobenartig oder vollständig zu überprüfen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Unterschriftenlisten auf Papier bis zu 10% der Unterschriften ungültig sind.

Wie viele Unterzeichner braucht man um eine (Online-)Petition erfolgreich abzuschließen?

Eine Petition einreichen kann man immer, egal wie viele Unterstützer sich ihr anschließen. Ob einer Petition am Ende entsprochen wird, hängt weniger von der Anzahl der Unterstützer ab, als vielmehr von den gewählten Vertretern in einem Petitionsausschuss. Sie entscheiden über eine Petition. Mehr Unterstützer helfen, den Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen, ein Thema öffentlich zu beraten und zu entscheiden.

Gibt es einen Unterschied zu Bürgerbegehren/Volksbegehren?

Unterschriftensammlungen, mit denen ein Bürger- oder Volksentscheid erzwungen wird, müssen (im Moment noch) handschriftlich erfolgen. Sie haben andere formale Schritte und Anforderungen als Petitionen. Aufgrund des hohen organisatorischen und finanziellen Aufwandes bei der Sammlung eigenhändiger Unterschriften für einen Bürger- oder Volksentscheid ist es daher hilfreich, vorab mit einer Online-Petition die Resonanz für das eigene Anliegen zu testen und sich einen Unterstützerkreis aufzubauen.

Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen oder Rechtschreibfehler?

Schicken Sie bitte eine Mail an info@openpetition.de mit dem Betreff: „Bug: …“ und einem Hinweis, wo der Fehler auftrat (URL, Screenshot) oder Ihren Hinweisen.

 

 

 


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