Region: Brema

L 20/375: Befreiung von Einsatzfahrzeugen von Parkschein- und Parkscheibenpflicht

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Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Wspierający 3 w Brema

Petycja została usunięta z platformy

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  1. Rozpoczęty 2021
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa der Bremischen Bürgerschaft .

Befreiung von Einsatzfahrzeugen von Parkschein- und Parkscheibenpflicht Mit der Petition wird gefordert, ähnlich wie bereits kürzlich bei Pflegediensten beschlossen, ebenfalls Fahrzeuge, die nach §35 StVO Sonderrechte und §38 StVO Wegerechte in Anspruch nehmen können, von der Pflicht des Lösens eines Parkscheins oder das Auslegen einer Parkscheibe zu befreien. Hintergrund: In Bremen werden vermehrt Anwohnerparkzonen eingeführt, wo für Parkflächen eine Gebühr fällig wird. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren voraussichtlich noch verstärken. Dies bringt haupt- aber vorallem ehrenamtliche Fahrer von Einsatzfahrzeugen auf Rufbereitschaft (Einsatzleitung, Bluttransport, Notfallmanager), die ihre Fahrzeuge während der Rufbereitschaft zu Hause parken und von dort aus direkt alarmiert werden, in Schwierigkeiten. Zudem gelten Einsatzfahrten, die nicht eilig sind, im Rettungsdienst oder der Polizei als normale Fahrten und die Sonderrechte greifen unter diesen Bedingungen nicht. Ein Parken auf öffentlichen Parkflächen mit Parkschein ist bei beiden Fällen dann Pflicht, da die Voraussetzung für §35 StVO nicht erfüllt sind. In der Praxis werden Einsatzfahrzeuge (direkt erkennbar am Blaulicht) vom Ordnungsamt zumeist nicht aufgeschrieben, es gibt aber weder für die Ordnungskräfte, noch für die Fahrer der Einsatzfahrzeuge Sicherheit. Es sollte deshalb eine Freistellung sämtlicher Einsatzfahrzeuge, die nach §35 StVO Sonder- und nach §38 StVO Wegerechte in Anspruch nehmen können, von der Parkschein- und Parkscheibenpflicht erfolgen. Bisher ist dies nur in Einzelfällen mit Sondergenehmigungen möglich, die einen sehr hohen bürokratischen Aufwand bedeuten. Die generelle Regelung anhand der Erkennbarkeit von Fahrzeugen mit Blaulicht würde eine Rechtssicherheit sowohl bei den Fahrern der Fahrzeuge als auch bei dem Ordnungsamt bedeuten und es würde die Grauzone abgeschafft. Wie bereits erwähnt ist der Druck vorallem durch das Ausweiten von Bewohnerparkzonen vorhanden, in denen die Rufbereitschaftsfahrzeuge in der Einsatzleitung oder Bluttransporten geparkt werden müssen, da diese in der Regel von zu Hause ausgeführt wird. Da es sich um eine sehr begrenzte Anzahl von Fahrzeugen handelt, ist auch eine zusätzliche Belastung der Quartiere nicht vorhanden, da sich diese im weniger als promillebereich befinden.

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