Bündnis für Menschenrechtsschutz (UN-Res. 53/144)
Das Bündnis für Menschenrechtsschutz ist eine überparteiliche, gemeinnützige Initiative zum Schutz der Grundrechte und der verfassungsrechtlichen Statik in Deutschland.
Unsere Kernaufgaben:
1. Forensische Prüfung von Behördenbescheiden und Gesetzen auf das Zitiergebot (Art. 19 GG) zur Aufdeckung formeller Nichtigkeit.
2. Soforthilfe und Verfahrensbeistand für Eltern und Kinder bei drohenden oder vollzogenen Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) unter strikter Wahrung der UN-Behindertenrechtskonvention.
3. Abwehr verfassungswidriger Jobcenter-Sanktionen zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfG 1 BvL 7/16).
4. Bereitstellung kostenloser, juristischer Notfall-Muster und Leitfäden zur Selbsthilfe für Souveräne und Menschen in Not.
Webseite: menschenrechtverteidiger.com/