Region: Tyskland
 

Abfallwirtschaft - Verbot von Plastiktüten

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag

2 246 Signaturer

Petitionen har nekats

2 246 Signaturer

Petitionen har nekats

  1. Startad 2010
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

Ansökan riktar sig till: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Einkaufstüten/Plastiktüten in Deutschland verboten werden.

Orsak

Kunstoffe schädigen die Umwelt. Sie gehen in Wasserkreisläufe, Nahrunksketten über und sind auch in unserem Blut zu finden. Plastiktüten, die man in allen Einkaufshäusern kaufen kann, werden nur einmal benutzt und dann vielleicht noch, um den Plastikmüll darin zu entsorgen. Warum können denn nicht Tüten aus natürlichem Kunststoff verkauft werden? Oder, was wäre mit einer Werbekampagne für den guten alten Stoffbeutel.

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Information om petitionen

Petitionen har startats: 2010-02-07
Insamlingen slutar: 2010-03-30
Region: Tyskland
Kategori :  

Nyheter

  • Jenny Kirchbaum

    Abfallwirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird aus Gründen des Umweltschutzes ein Verbot von Kunststoff-
    Tragetaschen gefordert.

    Im Einzelnen führt die Eingabe hierzu aus, dass Kunststoff-Tragetaschen aus
    abfallwirtschaftlicher Sicht von Nachteil seien. Zudem würden Kunststoffe die
    Umwelt schädigen und in Wasserkreisläufe und Nahrungsketten übergehen.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Vortrags wird auf den Akteninhalt Bezug
    genommen.

    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin der Mitzeichnung von 2.246 Mitzeichnern unterstützt würde. Zu ihr
    wurden weiterhin 76 gültige Diskussionsbeiträge im Internet abgegeben.

    Der Petitionsausschuss
    des
    eine Stellungnahme
    der Eingabe
    zu
    hat
    (BMU)
    für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Bundesministeriums
    eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das
    Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass vor Einführung der Verpackungsverordnung
    (VerpackV) ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig
    gewesen sind und nunmehr die W irtschaft erstmalig verpflichtet wird, die
    Verantwortung für ihre Produkte wahrzunehmen. Dieses bedeutet, dass nunmehr
    auch Hersteller die abfallwirtschaftliche Verantwortung für
    ihre Erzeugnisse zu
    übernehmen haben, möglichst abfallarme, d.h. langlebige, wieder verwertbare und
    reparaturfreundliche Erzeugnisse auf den Markt zu bringen.

    Der Petitionsausschuss weist
    dass Kunststoff-
    hin,
    darauf
    grundsätzlich
    Tragetaschen sog. Serviceverpackungen im Sinne der VerpackV darstellen. Da für
    Kunststoff-Tragetaschen
    und
    Rücknahme-
    die
    Umfang
    vollem
    in
    Verwertungspflichten für Verkaufsverpackungen gelten, würde ein Verbot dieser
    Tragetaschen gegen das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der
    Petitionsausschuss stellt daher fest, dass die Umsetzung der mit der Eingabe
    dargelegten Forderung vor diesem Hintergrund europarechtlich nicht zulässig ist und
    dem Anliegen daher nicht entsprochen werden kann.

    Bezüglich der Frage nach Alternativen zur petrochemischen Kunststofftragetasche
    verweist der Petitionsausschuss auf eine Untersuchung des Umweltbundesamtes
    (UBA). Hiernach
    können
    biologisch
    abbaubare Kunststoffe
    zwar
    einer
    Kompostierung zugeführt werden, jedoch muss zur Realisierung der ökologischen
    und ökonomischen Vorteile des Bio-Recyclings gewährleistet sein, dass der
    Kompost nicht mit herkömmlichen Kunststoffabfällen verschmutzt wird. Vor diesem
    Hintergrund kompostieren die Betreiber ungerne biologisch abbaubare Kunststoffe.
    Auch Papiertragetaschen stellen keine echte Alternative dar, da diese aus reißfesten
    Zellstofffasern bestehen und daher einer vorherigen chemischen Behandlung
    bedürfen.

    Weiterhin macht der Petitionsausschuss auf das Entsorgungssystem aufmerksam,
    wonach Kunststoffverpackungen - wie Einkaufstüten - durch die "gelbe Tonne" oder
    den "gelben Sack" für ein gesondertes Recycling erfasst werden. Kunststofffolien
    werden zu einem hohen Anteil werkstofflich verwertet und erzielen bei der
    Sekundärrohstoffwirtschaft hohe Preise.
    Im Übrigen können über den Restmüll
    entsorgte Plastiktüten problemlos ohne zusätzliche Belastung in der Luft verbrannt
    werden.

    Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass mit der VerpackV mithin eine
    Regelung existiert, die umfassend und auf marktwirtschaftliche Weise die Prinzipien
    der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung realisiert. Die durchschnittliche
    Verwertungsquote aller Verpackungen liegt
    fast
    in Deutschland gegenwärtig bei
    80%. Deutschland nimmt damit eine internationale Spitzenstellung ein. Weiterhin
    stellt der Petitionsausschuss fest, dass insbesondere im Bereich der Kunststoffe die
    Verwertungssteigerung besonders bemerkenswert ist. Gegenüber dem Jahr 1991
    konnte die Verwertungsquote im Jahr 2010 mit rd. 62% mehr als verfünffacht
    werden.

    Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass
    Kunststoff-Tragetaschen kein abfallwirtschaftliches Problem darstellen und daher
    nicht in Aussicht gestellt werden kann, die Forderung des Verbotes einer Kunststoff-
    Tragetasche zu unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.

    Der abweichende Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung dem BMU als
    Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die
    Forderung nach Verminderung des Plastikabfalls betroffen ist, und das
    Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

wer muss auch deutsch erörterung schreiben? hahahahaha

Der Papiertütenersatz, der derzeit in einigen Märkten angeboten wird, reißt zu leicht wegen Gewichtsverteilung/Form schwerer Einzelobjekte (Gemüseglas, Eintopfdose, Glasflasche) und Risse von Verpackungskanten, nässt und weicht durch nur gekühlte Gegenstände wie Milch durch, auf dem Trageweg darf es nicht regnen und man muss sich zum statischen Verpackungskünstler entwickeln, schwere Einkäufe damit über längere Strecken zu transportieren ist nicht angezeigt... . Die gute alte Plastiktüte war optimal, ohne große Sorge vollzupacken, man konnte sie zudem als stabilen Müllsack weiterverwenden.

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