Abfallwirtschaft - Verbot von Plastiktüten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
2.246 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.246 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Jenny Kirchbaum

Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird aus Gründen des Umweltschutzes ein Verbot von Kunststoff-
Tragetaschen gefordert.

Im Einzelnen führt die Eingabe hierzu aus, dass Kunststoff-Tragetaschen aus
abfallwirtschaftlicher Sicht von Nachteil seien. Zudem würden Kunststoffe die
Umwelt schädigen und in Wasserkreisläufe und Nahrungsketten übergehen.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Vortrags wird auf den Akteninhalt Bezug
genommen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin der Mitzeichnung von 2.246 Mitzeichnern unterstützt würde. Zu ihr
wurden weiterhin 76 gültige Diskussionsbeiträge im Internet abgegeben.

Der Petitionsausschuss
des
eine Stellungnahme
der Eingabe
zu
hat
(BMU)
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesministeriums
eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass vor Einführung der Verpackungsverordnung
(VerpackV) ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig
gewesen sind und nunmehr die W irtschaft erstmalig verpflichtet wird, die
Verantwortung für ihre Produkte wahrzunehmen. Dieses bedeutet, dass nunmehr
auch Hersteller die abfallwirtschaftliche Verantwortung für
ihre Erzeugnisse zu
übernehmen haben, möglichst abfallarme, d.h. langlebige, wieder verwertbare und
reparaturfreundliche Erzeugnisse auf den Markt zu bringen.

Der Petitionsausschuss weist
dass Kunststoff-
hin,
darauf
grundsätzlich
Tragetaschen sog. Serviceverpackungen im Sinne der VerpackV darstellen. Da für
Kunststoff-Tragetaschen
und
Rücknahme-
die
Umfang
vollem
in
Verwertungspflichten für Verkaufsverpackungen gelten, würde ein Verbot dieser
Tragetaschen gegen das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der
Petitionsausschuss stellt daher fest, dass die Umsetzung der mit der Eingabe
dargelegten Forderung vor diesem Hintergrund europarechtlich nicht zulässig ist und
dem Anliegen daher nicht entsprochen werden kann.

Bezüglich der Frage nach Alternativen zur petrochemischen Kunststofftragetasche
verweist der Petitionsausschuss auf eine Untersuchung des Umweltbundesamtes
(UBA). Hiernach
können
biologisch
abbaubare Kunststoffe
zwar
einer
Kompostierung zugeführt werden, jedoch muss zur Realisierung der ökologischen
und ökonomischen Vorteile des Bio-Recyclings gewährleistet sein, dass der
Kompost nicht mit herkömmlichen Kunststoffabfällen verschmutzt wird. Vor diesem
Hintergrund kompostieren die Betreiber ungerne biologisch abbaubare Kunststoffe.
Auch Papiertragetaschen stellen keine echte Alternative dar, da diese aus reißfesten
Zellstofffasern bestehen und daher einer vorherigen chemischen Behandlung
bedürfen.

Weiterhin macht der Petitionsausschuss auf das Entsorgungssystem aufmerksam,
wonach Kunststoffverpackungen - wie Einkaufstüten - durch die "gelbe Tonne" oder
den "gelben Sack" für ein gesondertes Recycling erfasst werden. Kunststofffolien
werden zu einem hohen Anteil werkstofflich verwertet und erzielen bei der
Sekundärrohstoffwirtschaft hohe Preise.
Im Übrigen können über den Restmüll
entsorgte Plastiktüten problemlos ohne zusätzliche Belastung in der Luft verbrannt
werden.

Abschließend stellt der Petitionsausschuss fest, dass mit der VerpackV mithin eine
Regelung existiert, die umfassend und auf marktwirtschaftliche Weise die Prinzipien
der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung realisiert. Die durchschnittliche
Verwertungsquote aller Verpackungen liegt
fast
in Deutschland gegenwärtig bei
80%. Deutschland nimmt damit eine internationale Spitzenstellung ein. Weiterhin
stellt der Petitionsausschuss fest, dass insbesondere im Bereich der Kunststoffe die
Verwertungssteigerung besonders bemerkenswert ist. Gegenüber dem Jahr 1991
konnte die Verwertungsquote im Jahr 2010 mit rd. 62% mehr als verfünffacht
werden.

Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass
Kunststoff-Tragetaschen kein abfallwirtschaftliches Problem darstellen und daher
nicht in Aussicht gestellt werden kann, die Forderung des Verbotes einer Kunststoff-
Tragetasche zu unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Der abweichende Antrag der Fraktionen der SPD, DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung dem BMU als
Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die
Forderung nach Verminderung des Plastikabfalls betroffen ist, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.


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