Familie

5 Übernachtungen im Monat: die Umgangs-Grundsicherung für Trennungskinder.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesrat
192 Unterstützende 187 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

192 Unterstützende 187 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Wenn das Umgangswochenende am Freitag nach der Schule anfängt, hat man quasi sofort die 5 Übernachtungen im Monat und gleichzeitig viel Normalität, weil ja Hausaufgaben und andere normale Dinge für die nächste Woche vorbereitet werden müssen und auch für altersgemäße Sozialkontakte des Kindes gesorgt werden muss. Es besteht sicher kein Problem darin, allen getrennt lebenden Eltern für die Einrichtung eines Kinderzimmers steuerliche Erleichterungen oder Wohngeldzuschüsse zu gewähren oder entsprechendes für Fahrkosten, die entstehen, wenn Eltern ihr Kind zum jeweils anderen Elternteil bringen.

Quelle:

3.8

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Vom Grundgedanken gut gedacht, aber so einfach pauschal nicht machbar. Was ist wenn: - Kind noch ein Säugling ist und gestillt wird. Zwangsweise Flasche oder schreien lassen? - Kind wirklich (oder nur angeblich) Umgang mit Vater ablehnt. Wer unterscheidet? - keine Einigung über die Wochentage erzielt werden kann. Bestimmt dann Vater, Mutter, Jugendamt oder doch wieder ein Gericht? - Kind den Vater seit der Geburt nicht gesehen hat. Trotzdem 5 Übernachtungen bei wildfremden Mann erzwingen? Daher: Leitbild Wechselmodell, aber immer mit individueller (schneller! Gerichts-) Entscheidung.

Quelle:

3.3

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