Wenn das Umgangswochenende am Freitag nach der Schule anfängt, hat man quasi sofort die 5 Übernachtungen im Monat und gleichzeitig viel Normalität, weil ja Hausaufgaben und andere normale Dinge für die nächste Woche vorbereitet werden müssen und auch für altersgemäße Sozialkontakte des Kindes gesorgt werden muss. Es besteht sicher kein Problem darin, allen getrennt lebenden Eltern für die Einrichtung eines Kinderzimmers steuerliche Erleichterungen oder Wohngeldzuschüsse zu gewähren oder entsprechendes für Fahrkosten, die entstehen, wenn Eltern ihr Kind zum jeweils anderen Elternteil bringen.
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