Änderung des Namens des Personalausweises

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

6 Unterstützende 6 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Pro

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Diese Petition trifft den Kern des Problems. Der Staat sollte so klar auftreten wie möglich. Mythen und Vermutungen entstehen, weil es Unklarheiten gibt, die nicht gefühlt aufgelöst werden. Wer unterscheidet denn schon zwischen Personal und Personalia? Also sollte eine klare Bezeichnung her wie ID-Karte. Das wäre aber nur ein kleiner Baustein eines Anti-Unklarheits-Gesetzes. Der Bund muss sich nicht als Finanzagentur GmbH organisieren. Warum auch? Um die Haftung zu verringern? Für was? Das kann man sehr wohl hinterfragen. Man kann die Bundesschulden auch erkennbar hoheitlich organisieren.

Quelle:

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Verbot von Zwangsarbeit; Holocaust-Konzentrationslager-Problematik; illegale Arbeit ohne Entlohnung; zollrechtliche Bedenken

die Petition ist gut an sich, aber auch Personalien-Ausweis wäre als Alternative zu jetzigen Alternativnamen dafür eine interessante Idee. 1. ich bin NICHT ein Personal von der BRD Finanzagentur-GmbH (nein, bin ich immernoch nicht, auch wenn das einige sagen, dass das dies darstellt, NOCH bin ich es nicht) 2. ich lasse mich nicht zwangsweise zu Arbeit bei bestimmten Arbeitgebern oder Arbeitgeberinnen zwingen, es sei denn die Menschenrechte sprechen gegen bestimmte Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen 3. ich bin auch kein Personal von anderen Firmen und möchte auch hierüber selbst entscheiden

Quelle: Verbot von Zwangsarbeit -> wegen Verstößen gegen § 130 StGB Volksverhetzung

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