Die Petition ist ebenso wie die Gesetzesvorlage abzulehnen. Gehölze auf privaten Grundstücken, ob neu gepflanzt oder einfach geduldeter Wachstum, haben immer ein Datum, an welchem der Eigentümer die Beseitigung entscheidet. Gründe können sein: wirtschaftliche Verwertung, änderungswürdige Optik, Abwendung von Gefahren usw. In der Lebenszeit der Gehölze wurde genug für die öffentlichen Belange getan. Ein staatlicher Eingriff in das Recht am Eigentum darf nicht stattfinden!!
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