Contra

Hvad er argumenterne imod petitionen?

Unschädlichkeitsnachweis fehlt!

Für die Zulassung von Medikamenten und Medizinprodukten gilt bzw. galt in Deutschland bisher, dass die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt sein müssen bevor ein Produkt zur Anwendung zugelassen wird. Es muss also die Nicht-Schädlichkeit nachgewiesen werden. Nicht die Schädlichkeit. Es entsetzt mich, dass diese Vorgehensweise hier keine Anwendung findet, zumal es sich um so eine vulnerable Zielgruppe handelt, die dieser "Maßnahme" nun ausgesetzt ist. Die Schädlichkeit erproben wir aktuell an unseren Kindern und Lehrern. Sauerstoffmangel auf Dauer schadet!

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1.7

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