Contra

Ποιά είναι τα επιχειρήματα κατά του ψηφίσματος;

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Aus dem Petitionstext: "... Stuten werden spitze Gegenstände in den Hinterleib gestoßen. Sex mit Hühnern beschert Berichten in entsprechenden Internetforen zufolge den größten Lustgewinn, wenn das Tier dabei stirbt, geradezu zerplatzt; die Todeszuckungen wirken angeblich stimulierend. Aale beispielsweise sterben in der weiblichen Vagina einen qualvollen Tod. ..." Das ist doch alles bereits verboten. Es fällt glasklar unter Tierquälerei. Bleiben die Verhaltensänderungen bei größeren (aber nicht großen) Tieren, bei denen die Vergewaltigung keine körperlichen, aber angeblich oder tatsächlich seelische Schäden hinterlässt. Wie will man solche Schäden beweisen? Wie will bspw. der Besitzer einer vergewaltigten Hündin beweisen, dass das Verhalten seines Hundes vor der Vergewaltigung ein anderes war? Also wird ein Prozess geführt, der teuer ist, am Ende zu wenig führt und zudem an der Gesamtlage wenig ändert, da der Abschreckungsaspekt insbesondere bei sexuell motivierten Taten generell nicht funktioniert. Wozu also? Was ist Missbrauch an einem Tier? Wo fängt er an? Solange das nciht geklärt ist, braucht man da auch nichts weiter unter Strafe zu stellen, dass nicht schon unter Strafe steht.

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1.4

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