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Mitspracherecht

"Das aktuelle Recht besagt, dass schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden dürfen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind zwar inzwischen zwecks Entscheidungsfindung anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz), haben jedoch weitestgehend kein Mitspracherecht." Anstatt sich immer nur auf ein Datum zu beschränken, sollte eher der oben genannte Passus geändert werden, so dass Eltern ein entsprechendes Mitspracherecht haben.

kilde:

4.1

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