Erweiterung: Initiative zur Aktivierung des Artikels 146 Grundgesetz – Verfassungsreform für echten

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Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen. Verlinken Sie gerne Onlinequellen (Link/URL), um das Thema besser verstehen zu können, oder kennzeichnen Sie getroffene Aussagen als eigene Meinung: 1) Polizeigroßprojekte PK 21 und PK 43 in Hamburg 2) Artikels 146 des Grundgesetzes 3) (...) habe ich bei den Projekten PK 21 and PK 43 gravierende Unregelmäßigkeiten und IT-Sicherheitsmängel (Quarzfeinstaub-Kontamination aktiver Serverräume) dokumentiert und als registrierter Bundes-Whistleblower (BfJ-Az. EMB-202600022350) gemeldet. Trotz unanfechtbarer Beschlüsse des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Az. L 13 AS 164/26 B ER) zur Feststellung meiner absoluten Mittellosigkeit reagierte der administrative Inlandsapparat mit einer beispiellosen Existenzblockade. 4) HinSchG und EGMR, Ref. 22736/26 5) Artikel 146 GG

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text of the petition

Ich fordere die Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsausschusses zur vollumfänglichen Prüfung der baulichen, finanziellen und sicherheitstechnischen Aspekte der Polizeigroßprojekte PK 21 und PK 43 in Hamburg.
Darüber hinaus fordere ich das Deutsche Volk als Souverän auf, ein verfassungsrechtliches Verfahren zur Aktivierung des Artikels 146 des Grundgesetzes einzuleiten. Im Rahmen einer neuen, von der Bevölkerung in freier Entscheidung zu beschließenden Verfassung ist der Schutz von Whistleblowern als unantastbares Grundrecht zu verankern. Hierzu gehört ein gesetzlicher, unmittelbarer Anspruch auf Schadensausgleich für Hinweisgeber, die im öffentlichen Interesse Missstände aufdecken, sowie eine strafrechtliche Verfolgung von Behördenleitern, die trotz obergerichtlicher Beschlüsse Existenzmittel (Totalversagung von Leistungen) entziehen.


Als Handwerker mit 28 Jahren Erfahrung habe ich bei den Projekten PK 21 and PK 43 gravierende Unregelmäßigkeiten und IT-Sicherheitsmängel (Quarzfeinstaub-Kontamination aktiver Serverräume) dokumentiert und als registrierter Bundes-Whistleblower (BfJ-Az. EMB-202600022350) gemeldet. Trotz unanfechtbarer Beschlüsse des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein (Az. L 13 AS 164/26 B ER) zur Feststellung meiner absoluten Mittellosigkeit reagierte der administrative Inlandsapparat mit einer beispiellosen Existenzblockade.
Mein Fall beweist als offizieller Präzedenzfall und Katalysator, dass das aktuelle Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) versagt, wenn behördliche Willkür die physische Lebensgrundlage bedroht. Wenn der Schutz von Zivilcourage im Inland so massiv scheitert, dass ein völkerrechtliches Hauptverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Ref. 22736/26) unumgänglich wird, muss die Letztentscheidung an die Bevölkerung zurückgegeben werden.
Das Volk braucht keine politischen Extreme, keine Spaltung und keine endlosen Debatten über Neuwahlen. Wir brauchen ein friedliches, demokratisches System-Upgrade direkt durch die Bürger. Über Artikel 146 GG schaffen wir eine Verfassungsneuschöpfung, die Zivilcourage schützt, staatliche Willkür stoppt und den systemischen Schadensausgleich für Hinweisgeber garantiert. Ich will kein Geld und keine Spenden – ich will mit euch gemeinsam das Grundgesetz auf ein neues Level bringen!

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