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Falsches Verständnis / falsche Auslegung der UN-Konvention!

Die Gesetzgebung zur Inklusion basiert NICHT auf den Forderungen der UN-Konvention! Denn diese fordert an keiner Stelle, dass alle Kinder ins allgemeine Schulsystem inkludiert werden sollen! Die Konvention richtet sich nämlich vornehmlich an Länder, innerhalb derer behinderte Menschen kaum oder keinen Zugang zu Bildung und Teilhabe haben. Deutschland hingegen mit seinem hervorragenden und seit Jahrzehnten etablierten Förderschulsystem trägt vorbildlich dazu bei, behinderten Menschen Bildung zukommen zu lassen und ermöglicht somit erst eine wirkliche Teilhabe am gesamtgesellschaftlichen Leben!

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4.5

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