System, nicht Klassenverband
Artikel 24 Bildung der Behindertenrechtskonvention verlangt nur ein inklusives Bildungssystem, aber mit keinem einzigen Wort Inklusion im einzelnen Lernverband. Gefordert wird nur lt. engl. Fassung "an inclusiv education system" (Art. 24.1). Diese Formulierung bezeichnet nur die grundsätzliche Einbeziehung Behinderter in das Bildungssystem, nicht aber ein Recht auf Teilnahme an einem Unterricht, dem sie nicht zu folgen vermögen.
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