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Rundfunkurteile

(Aus Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts , Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181 Im 7. Rundfunkurteil von 1992 heißt es dort unter anderem: "Mit der Bestimmung des Programmumfanges ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten treffen, finanziell zu honorieren.

Quelle:

4.3

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